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25.08.22 ver.dii-SonderInfo Aug. 22.pdf
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Steuerpolitischer Antrag

Der Bundeskongress hat beschlossen: :

Ver.di setzt sich für einen handlungsfähigen Staat und soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft ein. Steuern sind dafür ein wesentliches Instrument der Finanzierung und des sozialen Ausgleichs. ver.di spricht sich deshalb für eine 4 deutliche strukturelle und personelle Stärkung des Steuervollzuges im Bund, den Ländern und den Kommunen aus, um mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung zu schaffen.

Und hier der gesamte Antrag:


Antrag zur Steuerpolitik

 

 

 

 

 

 

Wir sind ver.di!

Zukunftsgerecht“

- unter diesem Motto findet der fünfte ver.di-Bundeskongress vom 22. bis 28. September 2019 in Leipzig statt.

 

Alle 4 Jahre kommen gewählte Vertreter*innen aus allen Bereichen der Gewerkschaft zusammen, um über die zukünftige Ausrichtung der Gewerkschaft und ihrer Positionen miteinander zu reden, zu debattieren und zu entscheiden. Es geht um viel! 
Es geht um eine zukunftsgerechte Gestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft. Es geht um die Position und Verortung der ver.di in einer zunehmend digitalisierten und globalisierten Arbeits- und Lebenswelt. 
Und es geht um uns: Der Bundeskongress ist das höchste Beschlussorgan der ver.di. Der Bundeskongress wählt den Gewerkschaftsrat als höchstes ehrenamtliches Gremium zwischen den Bundeskongressen und den Bundesvorstand.

Auf der Tagesordnung steht auch ein steuerpölitische Antrag:

ver.di setzt sich für einen handlungsfähigen Staat und soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft ein. Steuern sind dafür ein wesentliches Instrument der Finanzierung und des sozialen Ausgleichs. ver.di spricht sich deshalb für eine deutliche strukturelle und personelle Stärkung des Steuervollzugs im Bund, den Ländern und den Kommunen aus, um mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung zu schaffen.

 Hier der gesamte Text des steuerpolitischen Antrag:

6+7 TOP 04 07-steuerpolitischer Antrag Endfassung (1).pdf
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Petition zum Doppelhaushalt 2019/ 2020

Einzelplan 0605 (Finanzämter) und Einzelplan 0616 Schlösser und Seen

Nach Auffassung der ver.di-Betriebsgruppe Finanzamt München ist zur dringend notwendigen „Verbesserung der Berufsperspektiven und der Personalverhältnisse in der Bayerischen Finanz- und Schlösserverwaltung“ die Umsetzung der nachstehend dargestellten Schwerpunkte im nächsten Doppelhaushalt unabdingbar. 

 Hier unsere Petition

dhh2021.pdf
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Weltfrauentag

- Verteilaktion in der Steuerfahnung und den BuStra-Stellen beim Finanzamt München 

 

 

Übernahme des Tarifergebnisse für die Beamtinnen und Beamte

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) begrüßt das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst.

"Mit dem Tarifabschluss gibt es nicht nur Rechtssicherheit für die Beschäftigten, auch die Bürgerinnen und Bürger werden nicht durch Streiks belastet." Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern

Die Staatsregierung werde das Ergebnis des Tarifabschlusses "zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen", kündigt Füracker an.

Norbert Flach, der zuständige Tarifexperte von Verdi Bayern und stellvertretende bayerische Vorsitzende, erklärte gegenüber dem BR, dass die Einigung für die rund 100.000 Beschäftigten in Bayern viel erreiche. 

 

Durchbruch bei den Tarifverhandlungen erzielt

Nach mehrtägigen zähen Verhandlungen haben wir einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder erzielt. Wir meinen, dass es der beste Abschluss ist, den wir seit Jahren im Länderbereich erreicht haben! Und er bedeutet eine deutliche Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Dienst.

So sieht das Ergebnis aus:

Die Einkommen steigen in drei Schritten in einem Gesamtvolumen von 8 Prozent. Die Erhöhung hat dabei eine ausgeprägte soziale Komponente: Jede Beschäftigte und jeder Beschäftigter hat am Ende, mindestens 240 Euro mehr monatlich. Die Laufzeit beträgt 33 Monate.

Die drei Schritte im Einzelnen:

 

  • rückwirkend zum 1. Januar 2019 eine Erhöhung in einem Gesamtvolumen von 3,2 Prozent, mindestens aber um 100 Euro,
  • zum 1. Januar 2020 eine Erhöhung im Gesamtvolumen von weiteren 3,2 Prozent, mindestens aber um 90 Euro und

  • zum 1. Januar 2021 eine Erhöhung um ein weiteres Gesamtvolumen von 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro.

Nähere Einzelheiten zum Tarifabschluss gbit es hier: 

https://wir-sind-es-wert.verdi.de 

 

Wir sind es wert!

- Protestkundgebung beim Finanzamt München

Am Dienstag trafen sich vor dem Finanzamt München Kolleginnen und Kollegen um gegen die starre Haltung der Arbeitgeber bei den laufenden Tarifverhandlungen zu protestiern.

Redener waren der ehem. Bundesgtagsabgeordnete Klaus Barthel und  Angelica Dullinger. 

 

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Einladung zur Prostestkundgebung

Wir sind es wert! - Finanzamt München
Tarif- und Besoldungsrunde 2019

Wir rufen alle Beschäftigten des Finanzamts München auf

zur

Protestkundgebung am Dienstag, 26.02.2019

12:30 bis 13 Uhr

Treffpunkt: Servicezentrum Deroystraße 12 - öffentlicher Weg

Es pricht: Klaus Barthel, MdB a.D./ver.di-Sekretär
Bundesvorsitzender Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen SPD

Viele Grüße
Angelica Dullinger

Ohne Moos nix los! Und wer schafft das Geld für die Staatsausgaben herbei? Ja, genau die Beschäftigten der Finanzverwaltung sind nicht ganz unwesentlich daran geteiligt. 6 % mehr - weil: wir sind es wert!

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder am 06. und 07. Februar haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt. ver.di ruft deshalb zu bundesweiten Protestkundgebungen und Arbeitsniederlegungen bis zur nächsten Verhandlungsrunde auf.

Auch Beamtinnen und Beamten dürfen natürlich an Protestkundgebungen teilnehmen. Das Steikrecht ist uns allerdings noch verwehrt. Deshalb ist die Teilnahme an den Aktionen nur außerhalb der Arbeitszeit möglich. Aber Beamtinnen und Beamten haben natürlich das Recht am Potestkundgebungen teilzunehmen. Dieses Grundrecht darf uns keiner absprechen. 
Und das lassen wir uns auch nicht nehmen!

 Hier gibt es das Flugblatt: 
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Aktuelle informationen zur Tarifrunde gibt es unter

 

 https://wir-sind-es-wert.verdi.de

 

Bayern-Info November 2018

Koalitionsvertrag greift Forderungen der

ver.di Bayern für Beamtinnen und Beamten auf

Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018- 2023 zwischen der CSU und den Freien Wählern hat für den öffentlichen Dienst Forderungen des ver.di Landesbezirkes Bayern aufgegriffen. Vor den Koalitionsverhandlungen hatten wir insbesondere gefordert, Verbesserungen in der Besoldungstabelle durch eine Erhöhung der Einstiegsgehälter vorzusehen.

mehr dazu im Flugblatt.

Flugblatt Nov-18.pdf
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 magazin für beamtinnen und beamte

Schwerpunkt Steuern

Was in der Finanzverwaltung schief läuft

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Verwaltungsreform in Berlin

(Gastbeitrag von Daniela Ortmann,

seit 1986 als Finanzbeamtin im öffentlichen Dienst tätig)

Artikel vom Herausgeber "Der Tagesspiegel"

 

 

Beamtenstreik:

Einfache Frage, schwierige Antwort

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Anhörung PersBB (Personalbedarfsberechnung)

Hamburg, 26.09.2017

Am 26. September 2017 gab es ein Gespräch zwischen der Arbeitsgruppe Personalbemessung der Steuerverwaltungen der Länder und Kolleginnen und Kollegen unserer ver.di-Fachkommission in Hamburg.

Die Meldung dazu findet Ihr hier:        Weiterleitung zum Bericht

 

 

Steuerpolitische Tagung - Berlin, 03.+04. April 2017

(um das Bild groß zu sehen, einfach draufklicken)  

 Download der Collage

 

 

Tarif- und Besoldungsrunde 2017

 

Vor der dritten Verhandlungsrunde: Warnstreiks und Aktionen

Mit weiteren Warnstreiks ab Beginn der neuen Woche erhöht ver.di in der laufenden Tarif- und Besoldungsrunde den Druck auf die Bundesländer, ein akzeptables Angebot vorzulegen. Die Verhandlungen werden am Donnerstag und Freitag (16./17. Februar 2017) in Potsdam in der dritten Runde fortgesetzt.

„Wir sind von einem Durchbruch weit entfernt. Jetzt müssen wir mit Warnstreiks für Bewegung in den Verhandlungen sorgen.“

Frank Bsirske, ver.di-Vorsitzender

 

Während am 13. Februar kleinere, symbolische Aktionen geplant sind, werden für Dienstag, den 14. Februar mehrere tausend Länderbeschäftigte aller Bereiche in Baden-Württemberg zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Auch in Berlin und Hamburg sind Warnstreiks sowie Kundgebungen geplant. Am gleichen Tag legen zudem Länderbeschäftigte in Sachsen-Anhalt die Arbeit nieder. Die Kundgebung findet in Magdeburg statt. Die Arbeitsniederlegungen in Berlin werden darüber hinaus am Mittwoch, den 15. Februar fortgesetzt. Am gleichen Tag sind auch die Landesbediensteten in Thüringen zu Warnstreiks aufgerufen.

In der zurückliegenden Woche hatten bereits mehrere tausend Länderbeschäftigte an Warnstreiks und Kundgebungen teilgenommen, darunter in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen. In Düsseldorf hatte eine Großkundgebung mit dem ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske stattgefunden.

Auch zweite Runde ohne Ergebnis

„Wir sind von einem Durchbruch weit entfernt. Jetzt müssen wir mit Warnstreiks für Bewegung in den Verhandlungen sorgen.“ So lautet die ernüchternde Bilanz des ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske nach der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder. In den kommenden Tagen ist mit Arbeitsniederlegungen zu rechnen.

Am Dienstag (31. Januar 2017) war die zweite Runde der Tarifverhandlungen in Potsdam ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die dritte Runde findet am 16./17. Februar 2017 ebenfalls in Potsdam statt.

„Die Höhe eines Lohnabschlusses, einer sozialen Komponente für die unteren und mittleren Einkommensgruppen, strukturelle Verbesserungen für weitere Gruppen – all das ist auch nach zwei Verhandlungsrunden völlig offen geblieben“, betonte Bsirske. „Also es gibt kein Angebot. Jetzt müssen sich die Beschäftigten in den Betrieben einmischen“, sagte Bsirske.

 

 

2. Verhandlungsrunde - Hinhaltetaktik!

Arbeitgeber verweigern erneut Angebot

Bei den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) konnte wieder keine Verständigung erreicht werden, stattdessen:

  • Die Arbeitgeber legten kein Angebot zur Tabellenerhöhung bzw. zur Erhöhung der Auszubildendenvergütung vor.
  • Die Zusage der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten wurde verweigert und auf die Landesgesetzgeber verwiesen.

Soziale Komponente – möglich, aber wie soll sie aussehen? Stufe 6 – möglich, aber in welchem Umfang? Lohnerhöhung – zusätzlich möglich, aber wie hoch soll sie ausfallen? Alles blieb im Ungefähren!

Darüber hinaus wollten sie keine Zusage geben, das Ergebnis der Tarifverhandlungen zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen. Stattdessen verwiesen sie auf die Zuständigkeit der Länderparlamente. „Damit verstecken sie sich hinter den Mitgliedern der Landtage und stehlen sich aus ihrer Verantwortung: Die Gesetzentwürfe zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung werden von den Landesregierungen gemacht. Sie könnten die Übertragung problemlos in den Tarifverhandlungen zusagen – wenn sie es wollen“ – kritisierte ver.di-Vorstand Wolfgang Pieper.

Mehr Informationen und Impressionen von Aktionen bietet das folgende Flugblatt.

 

 

 

Erhöhung der Bezüge in Bayern zum 1.3.2016 um 2,3 %,

mindestens aber um 75 Euro


Zum 1.3.2016 werden die Besoldung und die Versorgungsbezü-ge in dem in der Tarifeinigung von 2015 ausgehandelten Um-fang angepasst. Damit wird die im Tarifbereich erreichte Erhö-hung der Gehälter zeit- und inhaltsgleich auch im zweiten Schritt auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen.


Die Einigung sah zwei Schritte vor:
- Eine lineare Anpassung rückwirkend zum 01.03.2015 in Höhe von 2,1%
- Eine lineare Anpassung ab 01.03.2016 in Höhe von 2,3 %, mindestens jedoch 75,- €


Ebenfalls werden die Grundbeträge der Ballungsraumzulage wie bisher schon die Grenzbeträge angepasst. Durch eine Änderung in Art. 94 Abs. 4 des Bayerischen Besoldungsgesetzes ist zudem festgelegt, dass die Ballungsraumzulage auch künftig jeweils an den Anpassungen teilnimmt.


Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab 01.03.2016 jeweils eine monatliche Erhöhung in Höhe von 30,- €.

 

Erfreulich ist, dass in Bayern das Tarifergebnis im Länderbereich, für das ver.di Warnstreiks durchgeführt hatte, vollständig auf den Beamtenbereich übertragen wird und dass die Ballungsraumzulage jetzt und auch künftig angepasst wird. Nicht gefolgt wurde unserer Forderung, die Ballungsraumzulage einmalig auf das bei der Landeshauptstadt München im Tarifbereich erreichte Niveau anzuheben. Gleich hohe Lebenshaltungskosten hätten aus unserer Sicht gleich hohe Beträge gerechtfertigt. Das ist nicht umgesetzt worden.

Und hier gibt es das entsprechende Flugblatt:

 

bayerninfo0216.pdf
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