Letzte Änderung: Freitag, 13. Mai 2011 

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Beiträge aus dem Jahr 2009

04.12.2009: Das Finanzamt München braucht mehr Personal

13.11.2009: Streitzeit - Steuerreform ohne Wirkung und ungerecht

03.11.2009 "Die Perlmutterfarbe" mit M. Rosenmüller in Herrsching

22.10. 2009 Stadtteilspaziergang Altschwabing

07.10.2008: ver.di-Gespräch mit Staatssekretär Pschierer

06.10.2009 verdi-Betriebsgruppe im Gespräch mit MdL Heckner

19.09.2009 Arbeitverordung geändert

08.09.2009 Treffen der Betriebsgruppe mit MdlL Schuster (SPD) und MdL Hallitzky (Grüne)

27.08.2009 Reisekosten des Außendienstes

08.08.2009 42-Stunden-Woche ist gescheitert!

06.08.2009: Frankfurter Rundschau: Deutschland - ein Steuerparadies

05.08.2009: Merkur: 40-Stunden-Woche vertagt

05.08.2009: Merkur: Neue Besoldungsstufe für Leiter des Finanzamts München

05.08.2009: Merkur: Neubau des Finanzamtes München in Gefahr

03.08.2009: GRÜNDUNG DES FINANZAMTS MÜNCHEN

01.08.2009: MM: Personalnotstand im Finanzamt

01.08.2009 SZ: Einladung zum Betrügen

01.08.2009 AZ: keine Prüfer - keine Steuern

09.06.2009: "Menschliches Versagen" Regisseur Michael Verhoeven in Herrsching

15.04.2009: Betriebsgruppe - Patin für das Wort "Arbeitszeitverkürzung"

01.04.2009: "ENDLICH LEBENSLÄNGLICH" - Neues Beamtenrecht tritt in Kraft

24.03.2009 Altersteilzeit wird fortgeführt

24.03.2009 Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich

01.03.2009 Einigung bei den Tarifverhandlungen

14.02.2009 Dritte Runde der Tarifverhandlungen - dreistes Angebot der Arbeitgeber

11.02.2009 Warnstreiks in München

06.02.2009 DGB-Gespräch mit Finanzminister Fahrenschon

20.01.2009 Knapp 400 protestieren vor Finanzservice-Zentrum

16.01.2009 Falbisoner zum Auftakt der Tarif- und Besoldungsverhandlungen

13.01.2009 Aufruf zur Kundgebung vor dem Service-Zentrum

Das Finanzamt München braucht mehr Personal

oder

Weihnachtszeit = Bastelzeit

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Die Personalunterbesetzung im Finanzamt München hat, wie erwartet,

erschreckende Dimensionen angenommen.

Mitte November hatte das Finanzamt München 489 nicht besetzte Stellen.

Da eine Lösung dieses Problems nicht in Sicht ist,

müssen wir wohl selbst zur Tat schreiten und dieses Problem lösen:

Wir basteln uns einen neuen Kollegen oder eine neue Kollegin!!!

Zum Flugblatt im -Format - Klicken auf das Bild

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ver.di zeigt: "Die Perlmutterfarbe" in Herrsching

Im November wurde im Rahmen des ver.di-Filmeabends

an der Beamtenfachhochschule in Herrsching der Film

„"Die Perlmutterfarbe" vorgeführt.

Der Regisseur Marcus H. Rosenmüller stellte sich anschließend den zahlreichen Fragen der interessierten Besucherinnen und Besucher.

Das Bild zeigt den Regisseur Marcus H. Rosenmüller

(hier mit Angelica Dullinger) während er mit den Studierenden

über seinen Film diskutierte

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Stadtteilspaziergang Altschwabing

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07.10.2008: ver.di-Gespräch mit Staatssekretär Pschierer

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v.l.n.r.:Agnes Schüllner,Hans Bergmann, Angelica Dulliger (Finanzamt München - Abteilung Körperschaften),

Staatssekretär Pschierer, Dieter Weiß (Finanzamt München - Abteilung II),Werner Stupka,

Dieter Fulda und Reinhard Wallner

Einen Bericht über dieses Gespräch gibt es im

Wecker "Dezember 2009"

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"Wir haben bei der Steuer ganz schön rein gegriffen“

ver.di im Gespräch mit MdL Ingrid Heckner

(Vorsitzende des Landtagsausschusses für

Fragen des öffentlichen Dienstes, CSU)

(v.l.n.r.: Dieter Weiß, Angelika Dullinger, MdL Ingrid Heckner, Wolfgang Untergehrer, Martin Heitzer)

Vertreter der ver.di-Betriebsgruppe des Finanzamtes München trafen sich mit der

Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes MdL Frau Ingrid Heckner (CSU) zu einem Gespräch.

Mit Mittelpunkt stand die Personalsituation Finanzamt München.

Außerdem standen Fragen zur Neuorganisation des Finanzamtes München

auf dem Programm: (hierzu folgt ein ausführlicher Artikel in unseren nächsten MÜNCHEN-WECKER)

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Treffen der Betriebsgruppe des Finanzamtes München mit den

Landtagsabgeordneten Stefan Schuster (SPD)

und Eike Hallitzky (Bündnis 90 / Die Grünen) und

sowie dem Referenten der

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen für Haushalt, Finanzen, Öffentlicher Dienst Christoph Hau

Von Links: Angelica Dullinger, MdL Stefan Schuster (SPD), Norbert Reitberger,

MdL Eike Hallitzky (Grüne), Dieter Weiß und Christoph Hau (Grüne)

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Arbeitszeit bayerische Beamte

Falbisoner: „Gerechtigkeitslücke geschlossen“

Die Arbeitszeit für die bayerischen Beamten wird in zwei Stufen von

jetzt 42 auf 40 Stunden zurück geführt und damit der Arbeitszeit der

tariflichen Beschäftigten angepasst. „Diese Verkürzung war mehr als

überfällig“, sagte der Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, Josef

Falbisoner: „Die Gerechtigkeitslücke zu Ungunsten der Beamten wird

endlich geschlossen“.

Falbisoner erklärte, ver.di Bayern habe in politischen Gesprächen und

Petitionen seit langem gefordert, die Arbeitszeitverlängerung auf 42

Stunden wieder abzuschaffen. Nun werde endlich wieder das Prinzip der

Gleichbehandlung aller Beschäftigten des Freistaats gelten. Falbisoner

sagte, es sei gut, dass die Staatsregierung diesen Fehler nun

korrigiere, „aber noch besser wäre es gewesen, solche Fehler erst gar

nicht zu machen“.

08.08.2009

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03.08.2009

Gründung des Finanzamts München

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mehr dazu

hier

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Film: "Menschliches Versagen" Michael Verhoeven in Herrsching

Im Rahmen des v e r. d i - F i l m abends an der Beamtenfachhochschule

wurde der Film „Menschliches Versagen“gezeigt. Dazu warder Regisseur Michael Verhoeven

gemeinsam mit seiner Ehefrau Senta Berger nach Herrsching angereist und stellte

sich der Diskussion mit den Studierenden

Michael Verhoeven mit Angelica Dullinger von ver.di

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15.04.2009

Wortpatenschaft

Die Betriebsgruppe der Münchner Finanzämter hat die Patenschaft für das Wort

"ARBEITSZEITVERKÜRZUNG"

übernommen

Die Wortpaten kümmern sich um das Wort,

benutzen es häufig,

und hüten es vor Mißbrauch und Verdrängung

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"ENDLICH LEBENSLÄNGLICH" - Neues Beamtenrecht tritt in Kraft

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Am 1. April 2009 trat das neue Beamtenrecht in Kraft. Dies brachte mit sich, dass

Beamtinnen und Beamte schon vor dem 27. Lebensjahr zu BeamtInnen

auf Lebenszeit ernannt wurden. Grund genug für die Betriebsgruppe der

Münchner Finanzämter dieses Ereignis mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen

aus den Münchner Finanzämtern zu feiern,

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.24.03.2009 Altersteilzeit wird fortgeführt

Altersteilzeit wird in Bayern über das Jahr 2010 hinaus fortgeführt

Die Altersteilzeit für bayerische Beamtinnen und Beamte wird fortgeführt.

Hierbei wird es aber einige Änderungen geben. Nach der bisher geltenden Regelung

würde die Altersteilzeit zum Ende des Jahres 2009 auslaufen. Die bayerische Staatsregierung hat nun beschlossen,

die Altersteilzeit zu geänderten Bedingungen fortzuführen. Der Altersteilzeitanteil wird auf 60 % (bisher 50 %)

angehoben und die Bezahlung wird von bisher 83 % auf 80 % der Nettobezüge reduziert.

Bei den Altersgrenzen für die Bewilligung soll es bleiben, d. h. grundsätzlich

können Beamtinnen und Beamte mit Vollendung des 60. Lebensjahres und schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte mit

Vollendung des 58. Lebensjahres Altersteilzeit beantragen.

Die Regelung soll zunächst 2 Jahre gelten, also bis Ende 2011, dann werden die

Auswirkungen überprüft. Nachdem beabsichtigt ist, auch nur 60 % der Bezüge

beim Ruhegehalt zu berücksichtigen, werden

wir gerade an diesem Punkt versuchen, Nachbeserungen zu erreichen.

Handeln statt Hoffen

Tarifergebnis im Länderbereich wird auf die

bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen

Langfristige Angleichung der Wochenarbeitszeit

an den Tarifbereich geplant

Nachdem ver.di in der Tarif- und Besoldungsrunde 2009 eine Einigung erzielt hat,

wird nun dieses Tarifergebnis auch im Wesentlichen auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.

Dies teilte uns das Finanzministerium noch gestern mit.

Der heute gefasste Kabinettsbeschluss sieht vor, das Tarifergebnis ohne die Einmalzahlung zu übertragen.

Das heißt, alle Besoldungsgruppen werden zum 01.03.2009 um einen Sockelbetrag

von 40 € angehoben und dann um weitere 3 %.

Die Anwärterbezüge werden um einen Sockelbetrag von 60 € angehoben.

Ab 01.03.2010 erfolgt eine weitere Anhebung der Gehälter um 1,2 %.

Die Einmalzahlung i. H. v. 40 € für die Monate Januar und Februar 2009 soll entfallen,

dafür wird die Altersteilzeit mit einigen Änderungen fortgeführt. D

es Weiteren soll ein Konzept zur Annäherung der Arbeitszeit an die tarifliche Arbeitszeit entwickelt werden.

Hierzu hat sich unser Einsatz zur Reduzierung der Arbeitszeit gelohnt!

Einzelheiten werden wir in einem Gespräch mit dem Finanzminister erörtern!

Bis Ende des Jahres soll das Konzept fertig gestellt sein.

Tarifabschluss mit den Ländern bringt Gesamtanstieg um 5,8 Prozent

Ab heute – 1. März 2009 – erhalten die rund 700.000 Beschäftigten der Länder deutlich mehr Geld: einen monatlichen Sockelbetrag von 40 Euro plus drei Prozent mehr auf das Bruttoeinkommen. Für die Monate Januar und Februar 2009 gibt es eine Einmalzahlung von zusammen 40 Euro. Zum 1. März 2010 werden die Entgelte dann noch einmal um 1,2 Prozent erhöht.

Weil der Sockelbetrag im Durchschnitt mit rund 1,6 Prozent zu Buche schlägt, summiert sich der bis Ende 2010 geltende Abschluss auf zusammen 5,8 Prozent. Auszubildende erhalten 60 Euro ab 1. März 2009 und noch einmal 1,2 Prozent mehr ab 1. März 2010. Im Osten werden zum 1. Januar 2010 alle Entgelte auf 100 Prozent des Westniveaus angepasst. Das haben Gewerkschaften und Arbeitgeber in der vierten Verhandlungsrunde am

1. März in Potsdam vereinbart.
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Einigung im Überblick

Auswirkungen auf Beamte

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Länder bieten viel zu wenig - Verhandlungen sind vertagt


Sechs Monate erst mal gar nichts, ab 1. Juli 2009 dann 4,2 Prozent mehr und für das ganze Jahr 2010 wieder kein Plus. Das bieten die Arbeitgeber der Länder allen Ernstes ihren rund 700.000 Beschäftigten an. Für das Jahr 2009 bringt diese "Doppel-Null" tatsächlich gerade mal 2,1 Prozent und für 2010 gar nichts mehr. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske wies das unzumutbare Angebot daher zurück und kündigte eine kraftvolle Antwort der Kolleginnen und Kollegen an. Die Verhandlungen wurden um zwei Wochen vertagt - auf das Wochenende vom 28. Februar und 1. März, wiederum in Potsdam.


Flugblatt zum Download (PDF, 2826 kB)

11.02.09 - Warnstreik in allen Münchner Betrieben und Dienststellen der Länder

Rekordbeteiligung am Warnstreiktag

11. Februar in München

1.600 Beschäftigt und Beamte haben sich an Aktionen zum Ganztages-Warnstreik beteiligt. Soviel wie noch nie. Heinrich Birner erklärt sich die überraschend hohe Teilnahme so: "Dieser Streiktag war für viele Beschäftigte ein Ventil, ihren angestauten Ärger kundzutun."

Die Streikenden selbst gaben folgende Gründe an, warum Sie heute dem Aufruf von ver.di gefolgt sind:

"Ich streike für die Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen und weil ich dazu beitragen will, dass das Grundrecht auf Streik selbstverständlich, selbstbewußt und massenhaft wahrgenommen wird." Helga Nützel, Beschäftigte der Ludwig-Maximilians-Universität.

Von Michaela Steiner, die am Klinkum Großhadern angestellt ist, war folgendes zu hören: "Wir brauchen das Geld. Das Leben in München ist teuer. Energiepreissteigerung von 25% sind kaum noch zu bezahlen. Ich kämpfe für mehr Geld, denn es geht nicht mehr ums Leben, sondern ums Überleben."

Achim Meerkamp, ver.di Verhandlungsführer, machte auf der Kundgebung vor der Staatskanzlei deutlich, dass die Beschäftigten auch bei den Ländern eine wichtige Arbeit leisten. Wo wären wir denn ohne die Bereitschaft z.B. der Feuerwehrleute, tagtäglich ihr Leben für andere zu riskieren. Da muss auch das Geld da sein, dass diese Leute anständig entlohnt werden.

Die Auszubildenden machten ihrem Unmut zum Auftakt der öffentlichen Veranstaltungen Luft. Am Wittelsbacher Platz, gegenüber dem Kultusministerium, gab es eine Zeugnisvergabe an die bayr. Staatsregierung. Darin wurde auch die Übernahmesituation mit 6, also ungenügend benotet. Bei vielen anderen schlechten Noten, war natürlich die Versetzung in die nächste "Jahrgangsstufe" stark gefährdet. Vielleicht sollte die Regierungsbank in Bayern mal Nachsitzen.

Quelle: verdi Bezirk München

(Quelle: BR-Rundschau vom 11.02.2009)

DGB-Spitzengespräch zu beamtenpolitischen Themen

mit Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon

dazu mehr

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Knapp 400 protestieren vor Finanzservice-Zentrum

ver.di fordert für die Bundesländer 8 %

mindestens 200 Euro

20.01.2009

Die Wetterbedingungen mit Schneefall von oben und Schneematsch von unten waren alles andere als einladend. Dennoch folgten am heutigen Dienstag, 20.01.2009 knapp 400 Beschäftigte des Freistaats Bayern dem Aufruf der Gewerkschaft ver.di zu einer Protestkundgebung in München. Grund war der unbefriedigende Auftakt der Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten vom Vortag. ver.di fordert eine lineare Erhöhung der Entgelte um 8 %, mindestens aber um 200 Euro monatlich. Die Arbeitgeber haben diese Forderung zurückgewiesen und erstmal gar nichts angeboten.

An der Protestaktion nahmen Beschäftigte aus dem Klinikum der Universität, des Klinikums rechts der Isar, der Ludwig-Maximilians-Universität, der Technischen Universität München und Garching, der Justizverwaltung, der Finanzverwaltung, der Bayerischen Staatstheater sowie Beamte des Freistaats Bayern und der Landeshauptstadt München teil.

Der Kundgebung haben sich rund 50 Beschäftigte aus dem Sozial- und Erziehungsdienst angeschlossen. Deren Eingruppierungsverhandlungen am heutigen 20.01.2009 in Berlin aufgenommen wurden.

„Die aktuelle Weltwirtschaftskrise ist kein Grund zur Lohnzurückhaltung“, erklärte Heinrich Birner, ver.di-Geschäftsführer in München. „Ganz im Gegenteil, die schlechte Lohnentwicklung seit dem Jahr 2000 ist mit schuld, dass die Binnennachfrage in Deutschland dahinsiecht. Was wir jetzt brauchen, sind kräftige Lohnerhöhungen.“

Norbert Flach, Tarifkoordinator bei ver.di-Bayern, stimmte die Teilnehmer/innen auf einen evtl. Streik ein. „Wenn die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde am 26.01.2009 kein verhandelbares Angebot vorlegen, müssen wir uns auf Warnstreiks vorbereiten.“



Herausgeber:

Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

Bezirksverwaltung München

Bayerstr. 69

80335 München

Presserechtlich verantwortlich:

Heinrich Birner

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München, den 16. Januar 2009

Tarifrunde

öffentlicher Dienst Länder

beginnt

Falbisoner: Zurückhaltung fehl am Platz

Am Montag, 19. Januar, startet die Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder. Für ver.di ist klar: Die Tarifbeschäftigten und die Beamten wollen und brauchen – gerade in diesen Krisenzeiten - eine deutliche Einkommenssteigerung. „In Zeiten der Konjunkturpakete darf der Staat seine eigenen Leute nicht hängen lassen“, sagte Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern.

Die Beschäftigten der Länder hätten gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen bei Bund und Kommunen einen deutlichen Nachholbedarf, erklärte Falbisoner. „Wir wollen deshalb eine deutliche Einkommenssteigerung, die diese Unterschiede ausgleicht. Das ist nicht nur gerecht, sondern auch vernünftig, weil so der Konsum und damit die Binnenkonjunktur angekurbelt angekurbelt wird“, so Falbisoner.

Einer Lohnzurückhaltung erteilte Falbisoner eine deutliche Absage. „Niedrige Löhne sind keine Lösung, sondern das Problem“, erklärte der bayerische ver.di-Chef. In Zeiten des einbrechenden Exports seien vernünftige Löhne der erste Schritt, Konjunktur und Wachstum wieder in Gang zu bringen: „Man muss den Menschen Geld in die Hand geben, wenn der Konsum sich wieder verbessern soll.“ Die Bundesländer dürften deshalb die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht als „Sparpotential“ missbrauchen, mahnte Falbisoner. „Eine Verbesserung der Einkommen und Besoldung ist nicht nur gerecht, sondern sogar unbedingt nötig. Wer dem Land positive Impulse geben will, muss hier verantwortlich handeln“, stellte Falbisoner klar, „und wir appellieren an den bayerischen Finanzminister Fahrenschon, sich dieser Verantwortung zu stellen“.


ver.di fordert acht Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 200 Euro, für Auszubildende 120 Euro, sowie die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen der Länder und Kommunen.

Die Tarifrunde beginnt am Montag in Berlin.

Weitere Informationen:

Norbert Flach

Tarifkoordination ver.di Bayern

0170-5749000

---

Hans Sterr, ver.di Bayern

Presse, Koordination, Grundsatzpolitik
Schwanthalerstr. 64, 80336 München

Tel. +49 89 59977 2102

Aufruf zur Kundgebnung

am 20.01.2009

vor dem Service-Zentrum der Münchner Finanzämter

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.2008

11.12.2008 8 Prozent für die Beschäftigten der Länder

03.12.2008 Auftakt zur Tarif- und Besoldungsrunde

03.11.2008 ver.di fordert mehr Stellen für die Finanzverwaltung

23.09.2008 Steuerpolitische Arbeitstagung: Bericht

01.09.2008 Steuerpolitische Arbeitstagung: Steuerskandal Liechtenstein und die Folgen?

12.08.2008 10.000 Unterschriften gegen die 42-Stunden-Woche

24.06.2008 DGB:Wegstreckenerhöhung wird erhöht

21.06.2008 Kundgebung zur Versammlungsfreiheit

20.06.2008 Dienstrechtsreform in Bayern: Verbesserungen erreicht

13.06.2008 Vorstellung der Entwürfe für das Münchner Steuerzentrum

10.06.2008 Süddeutschen Zeitung: Neues vom Steuerzentrum München

10.06.2008 DGB-Bayern: Dienstrechtsreform mit Licht und Schatten

21.04.2008 ver.di begrüßt Dienstrechtsreform

29.02.2008 Süddeutsche Zeitung: Brandherd München

29.02.2008 Süddeutsche Zeitung: Steuerparadies München

21. 02. 2008 MONITOR - Leben im Steuerparadies

02.02.2008 Praxisgebühr rechtswidrig

29.01.2008 Broschüre: Skandal Steurvollzug

24.01.2008 Gespräch über die Dienstrechtsreform in Bayern

24.01.2008: Tarif -Info: Der Staat verschenkt Milliarden

23.01.2008: DGB zur Pendlerpauschale

ver.di fordert acht Prozent, mindestens

200 Euro mehr für Beschäftigte der Länder

Um acht Prozent höhere Einkommen, mindestens aber 200 Euro mehr fordert ver.di für die 790.000 Tarifbeschäftigten der Länder. Die Auszubildenden sollen 120 Euro mehr pro Monat bekommen, ihre Übernahme soll garantiert werden. Zudem sei das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen der Länder und Kommunen zu übertragen. Das Übergangsrecht soll verlängert werden, um beispielsweise Ansprüche auf Zeit- und Bewährungsaufstiege zu wahren, solange noch keine neue Entgeltordnung gilt. Angestrebt wird auch eine Vereinbarung über gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit ("Equal Pay"). Die Laufzeit des Tarifvertrages soll zwölf Monate betragen. Diese Forderungen hat die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst am 9. Dezember 2008 in Berlin einstimmig beschlossen.

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Flugblatt dazu (PDF, 166 kB)

Auftakt Tarif- und Besoldungsrunde Länder 2009

300 Beschäftigte mit Suppentopf vor dem Finanzministerium

03.12.2008

„Wir sind nicht bereit die Suppe auszulöffeln, die uns Politiker und Management mit ungebremster Spekulationswut eingebrockt haben“,

so die Meinung der Beschäftigten die sich vor dem Finanzministerium am 03. Dezember 2008 um 12.00 Uhr eingefunden haben. Hierfür haben sie eine großen Suppentopf mitgebracht und die ausgeteilte Suppe demonstrativ ausgeschüttet.

Die 300 Teilnehmer wollten schon vor der Bekanntgabe der Forderung (08.12.08) für die Tarif- und Besoldungsrunde Länder 2009 dem Finanzminister zeigen, dass nicht nur die Landesbank eine kräftige Finanzspritze braucht. Die letzte Gehaltserhöhung 2006 mit 2,9% haben die hohen Preise aufgefressen. Die Reallohnverluste müssen auch für die Landesbeschäftigten endlich ein Ende haben.

„Die Beschäftigten der Länder haben die Finanzmarktkrise nicht zu verantworten“, so Heinrich Birner ver.di-Geschäftsführer. „Ein Sonderopfer der Beschäftigten zur Rettung der Bayrischen Landesbank darf es nicht geben.“

Eine weitere Botschaft an den Finanzminister Georg Fahrenschon wurde von den Angestellten des Bodenverkehrsdienstes Flughafen München überbracht. Diese hatten sich mit den Landesbeschäftigten solidarisch erklärt und nochmals gegen ihre Ausgliederung demonstriert.

Es beteiligten sich Beschäftigte der Ludwig-Maximilian-Universität, der TU München und TU Garching, der Justiz, der Staatstheater, der Universitätsklinika Großhadern, Innenstadt und Klinikum rechts der Isar.

Herausgeber:

Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

Bezirksverwaltung München

Bayerstr. 69

80335 München

Presserechtlich verantwortlich:

Heinrich Birner

Bilder dieser Aktion und weitere Berichte

Ver.di fordert mehr Stellen

für die Finanzverwaltung

Nach Auffassung der Gewerkschaft ver.di ist zur dringend notwendigen „Verbesserung der Berufsperspektiven und der Personalverhältnisse in den Bayerischen Finanzämtern“ die Umsetzung folgender Schwerpunkte im nächsten Doppelhaushalt unabdingbar.

weiter

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Skandal Steuervollzug

Bericht über die steuerpolitische Arbeitstagung

am 23.09.2008 in Berlin

Ansicht

Bericht zum Herunterladen

hier

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Skandal Steuervollzug

Ist 7 Monate nach Liechtenstein irgendetwas geschehen?

Im Februar 2008 gab es wieder einmal einen großen

Steuerskandal in Deutschland: Liechtenstein. Und wieder

zeigt dieser nur die Spitze des Eisbergs. Tatsächlich wird

nur etwa die Hälfte der Einkommen aus Unternehmertätigkeit

und Vermögen versteuert. Immer wieder versuchen

Unternehmer und Vermögende auch illegal Steuern in

Milliardenhöhe zu „sparen“! Selbst die Kosten für die gesetzeswidrige

Finanzierung unternehmenshöriger Pseudogewerkschaften

werden als Betriebsausgaben abgesetzt.

Steuerprüfer und -fahnderinnen decken Jahr für Jahr

Steuerbetrug in Milliardenbeträgen auf. Doch vieles bleibt

unentdeckt. Die Personalausstattung der Finanzämter

ist völlig unzureichend. Die Finanzbehörden der verschiedenen

Bundesländer haben unterschiedliche Strukturen,

Standards und EDV-Systeme. Dadurch ist der Informationsaustausch

mangelhaft, zum Beispiel bei der Betrugsbekämpfung.

Der Länderfi nanzausgleich in seiner bisherigen

Form begünstigt lasche Steuererhebung. Massenhafte

Steuerflucht dient als Argument, um die Steuern für

Reiche und Unternehmen zu senken, statt endlich für

einen konsequenten Vollzug der Steuergesetze zu sorgen.


Der Ehrliche scheint der Dumme zu sein.


Auf die öffentliche Empörung bei der Aufdeckung von

Steuerskandalen reagieren Politiker mit markigen Worten.

So auch im Fall Liechtenstein. Endlich sollte gegen den

Steuerbetrug entschieden vorgegangen werden. Was

wurde nicht alles gefordert: Erhöhung der Strafandrohung,

Erhöhung der Prüferanzahl, Einführung bundesweiter

Ermittlungen und Garantie deutschlandweiter Prüfungsstandards.

Was ist inzwischen tatsächlich geschehen? Wie ist die

Situation der deutschen Steuerverwaltung im Herbst 2008?

Darüber diskutieren Kolleginnen und Kollegen aus den

Finanzämtern und Gewerkschafter mit den finanzpolitischen

Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen

und dem Direktor der Steuerabteilung des Bundesrechnungshofes.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

hier die Einladung sowie die Tagesordnung

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München, den 30. Juli 2008

10.000 Unterschriften gesammelt

Beamte fordern Rücknahme der 42-Stunden-Woche

Nachdem im Tarifbereich die Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Wochenstunden verhindert wurde,fordert ver.di die Reduzierung der Arbeitszeit auch für die bayerischen Beamtinnen und Beamten.

ver.di hat dazu inzwischen etwa 10.000 Stützunterschriften für Petitionen gegen die Beibehaltung der 42-Stunden-Woche aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes erhalten.

Um dies den verantwortlichen Politikern auch deutlich zumachen, wurden Petitionen eingereicht, die eine enorme Unterstützung durch die Betroffenen erhalten haben.

„Dennoch sollen diese Petitionen vor den Landtagswahlen nun nicht mehr behandelt werden“, sagt Josef Falbisoner,Landesbezirksleiter von ver.di Bayern. Es sollwohl der Eindruck erweckt werden, die betroffenen Beschäftigten hätten sich damit abgefunden“. Das entspreche aber nicht den Tatsachen, und deshalb werde ver.diweiter die Angleichung der Arbeitszeit fordern.

Weitere Informationen:

Alfried Ströl

ver.di Bayern, Tarifsekretariat Beamte

Tel. 0170-9143957

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Landesbezirk Bayern

V.i.S.d.P.: Hans Sterr Pressestelle ver.di Bayern

Schwanthalerstr. 64

D 80336 München

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Forderung des DGB

nach Erhöhung der

Wegstreckenentschädigung

erfolgreich!

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 24. Juni2008 beschlossen,

dieWegstreckenentschädigung um 5 Cent auf 35 Cent zu

erhöhen. Die Erhöhung soll ab dem 1. August 2008 gelten.

Der Schlechtwegezuschlag in Höhe von 0,03 Euro bleibt unverändert.

Damit hat die Staatsregierung auf die große Verärgerung

der Kolleginnen und Kollegen reagiert, die

täglich ihren privaten PKWfür dienstliche Fahrten zur

Verfügung stellen und mit den 30 Cent Wegstreckenentschädigung

nicht mehr ihre Kosten abdecken konnten.

Der DGB Bayern hat sowohl in Briefen als auch in Gesprächen

immer wieder auf diesen unhaltbaren Zustandhingewiesen.

Diese Erhöhung ist nicht nur wegen der gestiegenen

Benzinpreise notwendig. Auch die Verwaltungsreform

hat durch die Vergrößerung der Zuständigkeitsgebiete

in sehr vielen Bereichen dazu beigetragen,dass immer mehr Kilometer

im Jahr für dienstliche Aufgaben zurückgelegt werden müssen.

Das alles hat dazu geführt, dass viele Beschäftigte nicht mehr bereit sind,

ihren privaten PKW auch für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Unabhängig davon sollte die Bereitstellung von Dienstwagen im Einvernehmen

mit den Beschäftigten in den einzelnen Ressorts geregelt werden.

Hier das Flugblatt

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Für unsere Versammlungsfreiheit

Am 21.06.2008 haben etwa 3.000 Menschen in München gegen das geplante Versammlungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung demonstriert.

Margarete Bause Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Franz Maget Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion

Heinrich Birner, ver.di München

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bundesministerin der Justiz a.D

Der Metaller und die Krankenschwester, der Postler, die Busfahrer . wir alle brauchen die Freiheit, uns zusammenzuschließen und unseren Forderungen öffentlich Nachdruck zu verleihen. Deswegen wenden wir uns entschieden gegen den von der bayerischen Staatsregierung vorgelegten Entwurf eines neuen Versammlungsgesetzes. Ein Versammlungsgesetz, das bedeutet:

· eine massive Einschränkung der Demonstrationsfreiheit, z.B. weil

· Fahnen, Anstecker, einheitliche Schilder nach willkürlicher Entscheidung der Polizei bereits gegen das neu erfundene Militanzverbot verstoßen und mit einer Geldbuße bis zu 3000 Euro bestraft werden können

· Versammlungsleiter und Ordner zu Hilfspolizisten gemacht und von Behörden und Polizei als ungeeignet oder unzuverlässig abgelehnt werden können

· Versammlungen nach Gutdünken der Polizei gefilmt und diese Übersichtsaufnahmen beliebig lange aufbewahrt werden können

· zwei Personen, die sich laut unterhalten, bereits als Versammlung gewertet werden können

· ein Eindringen in Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, z.B. weil

· Versammlungsleiter von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen im Vorfeld und vor Ort alle persönlichen Daten an die Polizei weitergeben müssen und die Polizei Versammlungsleiter als ungeeignet ablehnen kann

· der Polizei Zutritt gewährt und ein angemessener Platz bei solchen Veranstaltungen eingeräumt werden muss – sonst sind bis zu 3000 Euro Bußgeld zu zahlen. Nur die Einsatzleitung muss sich den Veranstaltern zu erkennen geben.

· davon selbst nichtöffentliche Versammlungen (z.B. Streikversammlungen) betroffen sein können

Dies sind nur wenige Beispiele dafür, wie der Willkür Tür und Tor geöffnet werden soll.

Noch vor der Sommerpause soll dieser Anschlag auf eines unserer wichtigsten Grundrechte durch den bayerischen Landtag gehen.




Das müssen und können wir verhindern!

Mehr dazu

Flugblatt zum 21.06.2008

Näher am Menschen???

:

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Dienstrechtsreform in Bayern – Verbesserungen erreicht

Am 3. Juni 2008 hat das Kabinett die Eckpunkte zum neuen Dienstrecht in Bayern beschlossen und am 10. Juni 2008 gab es dazu eine Regierungserklärung im Landtag. ver.di und die übrigen DGB Gewerkschaften hatten schon am 13. Mai 2008 in einem Spitzengespräch unter anderem gefordert, dass die ursprünglich vorgesehene Regelung für die Altersgrenze von 60 Jahren deutlich nachgebessert werden müsse. Ebenso hatten wir gefordert, die Abschaffung der Laufbahngruppen nicht durch die Einführung ähnlicher Aufstiegshürden wie bisher zu verwässern. In beiden Punkten sind nun Verbesserungen erzielt worden.

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Ursprünglich sollten die Beamtinnen und Beamten im Feuerwehreinsatzdienst, bei der Polizei und im Strafvollzugsdienst nur dann wie bisher mit 60 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten können, wenn sie 25 Jahre im Schicht- oder Wechselschichtdienst eingesetzt waren. Diese Grenze ist nun auf 20 Jahre gesenkt worden. Wir hatten 10 oder 15 Jahre als ausreichend gefordert, wir werden hier also nach wie vor Verbesserungen fordern.

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Bei der künftig einzigen Laufbahn soll es nun eine komplette Neuausrichtung des bisherigen Aufstiegsverfahrens geben. Geplant sind verschiedene Qualifikationsebenen. Diese werden nach einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme erreicht und die Auswahl für die Qualifizierung erfolgt aufgrund der bisherigen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Beschäftigten. Damit wird der Schwerpunkt auf die Qualifikation gelegt, die formalen Laufbahngruppen spielen dann in der Tat keine Rolle mehr. Aber auch hier werden wir im weiteren Reformprozess darauf drängen, dass keine den bisherigen Laufbahngruppen entsprechende formelle Hürden eingebaut werden und echte berufliche Aufstiegschancen geschaffen werden.

Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,

Landesbezirk Bayern, Bereich Beamtinnen und Beamte

Verantwortlich: Alfried Ströl, Schwanthalerstr. 64, 80336 München,

Tel: 089/59977-2502/-2551

Bearbeitung: Alfried Ströl und Selma Turhan

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Flugblatt zum Herunterladen

hier

Vorstellung der Entwürfe für das Münchner Steuerzentrum

Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 14./15.06.2008

Pressemitteilung des Finanzministeriums

Weitere Informationen vom Staatl. Hochbauamt

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10.06.2008: .

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Regierungserklärung von Staatsminister Huber zu den Eckpunkten der Dienstrechtsreform

Schösser: „Eine Reform mit Licht — und Schatten“
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Der DGB Bayern hat die von Staatsminister Huber vorgestellten Eckpunkte zur Dienstrechtsreform grundsätzlich begrüßt. Nach Ansicht des Vorsitzenden des DGB Bayern, Fritz Schösser gingen die Pläne in einigen wichtigen Punkten in die richtige Richtung. "In den kommenden Monaten wird es nun darauf ankommen, wie die Staatsregierung die Eckpunkte umsetzt und ob sie zu Nachbesserungen bereit ist", sagte Schösser heute in München.
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Schösser hob positiv hervor, dass die unzeitgemäßen Laufbahngruppen für Beamte abgeschafft werden sollen und damit zusätzliche, formale Hürden für die berufliche Entwicklung entfallen. Schösser "Damit entspricht die Staatsregierung einer langjährigen Forderung des DGB Bayern, was ich ausdrücklich begrüße."
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Positiv sei zudem, dass Beförderungen zentraler Bestandteil der Leistungshonorierung bleiben und insgesamt mehr Beförderungsmöglichkeiten geschaffen werden. Den zusätzlich geplanten Ausbau von Leistungselementen bezeichnete Schösser als "möglicher Weise sinnvoll". Wichtig sei es aber, dass die Leistungsfeststellungen transparent, nachprüfbar und handhabbar sind und eine Kontrollfunktion des Personalrates sichergestellt ist.
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Insgesamt bewertete Schösser die Pläne der Staatsregierung als "Reform mit Licht - und Schatten". Ein Wermutstropfen sei, dass generell an einem "Aufstiegsverfahren" im leicht abgewandelten Gewand festgehalten wird. Dies ist nach Ansicht von Schösser mit dem Ziel der Reform, die berufliche Entwicklung von Beamten durchlässiger zu gestalten, unvereinbar. Enttäuscht zeigte sich Schösser, dass nur 30 Prozent der Beamten von der Leistungsbesoldung profitieren sollen. Schösser: "Die Leistung von 70 Prozent der Beamten bleibt vollkommen unberücksichtigt, was sicherlich kein Motivationsschub für die Betroffenen ist."
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Die Anhebung des Renteneintrittsalters für Beamte auf 67 lehnte Schösser kategorisch ab. "Ein Fehler wie die Rente mit 67 in der Gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht besser, wenn man ihn bei den Beamten wiederholt", sagte Schösser. Es sei vollkommen wirklichkeitsfremd, zu glauben, dass jemand mit 66 Jahren noch in Schicht- und Wechselschicht bei der Feuerwehr, bei der Polizei oder im Justizvollzug arbeiten kann. Schösser: "Ich möchte den Vertreter der Staatsregierung sehen, der mit über 60 in schwerer Atemschutzausrüstung noch die Feuerwehrleiter hochkraxelt. Wer so etwas von den Leuten verlangt, lebt nicht in dieser Welt."
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Die Negativwirkungen der Rente mit 67 würden auch nicht dadurch abgemildert, so Schösser, in dem die Beamten weiterhin abschlagsfrei mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen könnten, die mehr als 25 Jahre in Schicht- oder Wechselschichtbetrieb gearbeitet haben. Schösser: "Das halten nur die wenigsten durch. Die meisten Beamten in körperlich belastenden Berufen sind nach 10 Jahren Schichtdienst ausgebrannt."

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DGB-Bezirk Bayern Verantwortlich: Kai Senf

Schwanthalerstraße 64, 80336 München, http://www.dgb-bayern.de

Telefon. 089/ 5 17 00 210/209

Telefax: 089/ 5 17 00 211

e-mail: kai.senf@dgb.de

Dienstrechtsreform in Bayern

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt die Neuerungen im Dienstrecht für die bayerischen Beamtinnen und Beamten.

Nach der Vorstellung der Eckpunkte für die Dienstrechtsreform im bayerischen Kabinett zeigt sich ver.di im wesentlichen zufrieden mit den geplanten Änderungen. Insbesondere die deutlichen Vereinfachungen im Laufbahnrecht versprechen nach Ansicht von ver.di eine wesentlich bessere Flexibilität und bessere Aufstiegschancen der Beschäftigten. Auch die Leistungsbezahlung in der nun vorgesehenen Form entspricht den Forderungen der Gewerkschaft, da die finanziellen Mittel hierzu aufgestockt werden und nicht durch Einschnitte in die Grundbezahlung der Beamtinnen und Beamten aufgebracht werden müssen.

Nicht zufrieden ist ver.di jedoch damit, dass die 42-Stunden-Woche beibehalten werden soll, obwohl die Tarifbeschäftigten in den Kommunen nach dem neuen Tarifabschluss 39 und beim Freistaat etwas über 40 Stunden pro Woche arbeiten. Auch die wohl unvermeidbare Anhebung der Altersgrenzen für den Ruhestand wird kritisiert, aber im bundesweiten Vergleich wertet ver.di die Reform in Bayern als die fortschrittlichste.

Kontakt:

Alfried Ströl

Schwanthalerstr. 64, 80336 München

Tel: 089/59977-2502/-2551

Leben im Steuerparadies: Die Finanzämter und die Superreichen

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Werner Stupka
Vorsitzender der ver.di-Bundesfachkommission Steuerverwaltung

Beispiel Bayern: Die Stadt München. Geradezu ein Wohlstandscluster in Deutschland. Nach MONITOR vorliegenden Zahlen werden Einkommensmillionäre in Bayern im Schnitt nur alle neun Jahre vom Finanzamt geprüft.

Der bayerische Steuerfahnder Werner Stupka hat kaum Zeit, Vermögende richtig zu überprüfen. Das Geld liege auf der Straße, sagt er, nur keiner treibe diese Steuermillionen ein.

Reporter: "Werden Millionäre denn genug geprüft hier in Bayern?"

Werner Stupka, Steuerfahnder Bayern: "Wenn man sich die Prüfungsquoten ansieht, dann eindeutig nein. Es müsste ein Quote von hundert Prozent erreicht werden, wir erreichen gerade mal zwölf Prozent pro Jahr, das ist zu wenig, da muss mehr geschehen

Reporter: "70 Prozent der Stellen sind nur besetzt, die Steuerfahnder können ihre Arbeit nicht mehr richtig tun."

Erwin Huber, CSU, Finanzminister Bayern: "Nein, das kann ich in keinem Fall bestätigen. Wir haben eine sehr effiziente Steuerverwaltung in Bayern, wir haben also auch einen ganz wirksamen Prüfungsdienst."

Dem widerspricht der bayerische Rechungshof in seinem internen Prüfbericht.

Zitat: "Die ... Prüferbesetzung der Steuerfahndungsstellen ist ... nur zu 70 % umgesetzt worden."

Erwin Huber, CSU, Finanzminister Bayern: "Nein, das kann ich in keinem Fall bestätigen. Wir haben eine sehr effiziente Steuerverwaltung in Bayern, wir haben also auch einen ganz wirksamen Prüfungsdienst."

dazu mehr

Praxisgebühr rechtswidrig?

Das OVG Münster hat in einer Entscheidung vom 12.11.2007 die sogenannte „Praxisgebühr“ nach § 12 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfevorschriften des Bundes für rechtswidrig erklärt.

Grundsätzlich ist der vom Gericht entschiedene Sachverhalt mit der Situation in Bayern vergleichbar. In Bayern erfolgt der Abzug nach Art. 86a BayBG zwar nicht in Höhe von 10,- € pro Quartal, sondern in Höhe von 6,- € pro eingereichter Arztrechnung und in Höhe von 3,- € pro verordnetem Arzneimittel. In gewissen Härtefällen unterbleibt die Eigenbeteiligung vollständig, ebenso darf insgesamt die Belastung 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei chronisch Kranken nicht überschritten werden.

Grundsätzlich ist also die Argumentation des VG Münster auch auf Bayern übertragbar.

Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Die Revision gegen die Entscheidung wurde inzwischen beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

Auch wenn wir die Entscheidung begrüßen, bleibt abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird. Denn die bisherige Rechtsprechung hatte eine andere Tendenz. Insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.10.2007 zur niedersächsischen Kostendämpfungspauschale. Das Gericht hat die Regelung für Niedersachsen für zulässig erachtet und hierbei darauf hingewiesen, dass die Beihilfe die Krankheitskosten nicht lückenlos abdecken müsse. Problematisch sei es nur dann, wenn die zusätzlich aufzuwendenden Mittel zu einer erheblichen Belastung für die Betroffenen führe.

Nur dann könne eine Verletzung des Alimentationsprinzips vorliegen. Dem Gesetzgeber wurde auch aufgegeben, die weitere Entwicklung der Belastung zu verfolgen und ggf. zu reagieren.

Zusammengefasst heißt das also, je mehr Einschnitte in der Besoldung erfolgen und je höher die Belastung der Betroffenen durch zusätzliche Krankheitskosten ist, umso eher ist die „Eigenbeteiligung" unzulässig.

Ob diese Grenze in Bayern schon überschritten ist, ist aufgrund der wenig aussagekräftigen Rechtsprechung schwer einzuschätzen. Sinnvoll ist wohl, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes abzuwarten.

Flugblatt

V.i.S.d.P.:

ver.di Landesbezirk Bayern, Bereich Beamtinnen und Beamte

Alfried Ströl

Schwanthalerstr. 64, 80336 München

Tel. 089 / 59977 – 2502 / 2552

Genug gespart! Öffentliche Leistungen Stärken“

sowie „Skandal Steuervollzug“


Die Steuern sprudeln, aber Bund, Länder und Gemeinden sind noch immer hoch verschuldet. Zehn Milliarden Euro pro Jahr kosten die erneuten Steuergeschenke an Unternehmer, aber für bessere öffentliche Dienstleistungen und bessere Bezahlung der Beschäftigten ist angeblich zu wenig Geld da. Es könnte schon dadurch mehr sein, wenn die Steuern auf Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen konsequent eingetrieben würden.

Wie sieht es tatsächlich mit den Staatsfinanzen aus? Was sind unsere Alternativen für eine gerechte Steuerpolitik, für mehr und bessere Dienstleistungen und für ein gutes Leben für uns alle?

Broschüre "Genug Gespart" (PDF, 1496 kB)

Broschüre "Skandal Steuervollzug" (PDF, 511 kB)

Der Staat verschenkt

Milliarden

Es ist immer die gleiche Leier:

Legt ver.di die Tarifforderungender Beschäftigten auf denTisch, flüchten die öffentlichen

Arbeitgeber in die Mär, dass as nicht zu finanzieren wäre.

Dabei unterschlagen sie allerdings, wie schnell sich das ändern ließe:


Denn jährlich gehen Vater

Staat 12 Milliarden Euro

mehr Steuereinnahmen

verloren – weil die Politik

den Steuervollzug an der

kurzen Leine hält.

Der Skandal

Der Steuervollzug ist personell

völlig unterbesetzt und technisch

unzureichend ausgerüstet.

Dazu mehr

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23.01.2008: PM 011

Matecki: Kürzung der Pendlerpauschale sofort zurücknehmen!

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.Als "hocherfreulich" bezeichnete DGB-Bundesvorstandsmitglied Claus Matecki am Mittwoch in Berlin die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wonach die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Er forderte die Große Koalition zur raschen Rücknahme dieser Regelung auf.

"Die Gewerkschaften haben mit Hilfe von Rechtsgutachten von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Aberkennung der Fahrtkosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Werbungskosten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und darüber hinaus auch eine unzumutbare Härte darstellt", betonte Claus Matecki.

Die Große Koalition dürfe nun nicht darauf warten, ihr beharrliches Festhalten an der Kürzung auch vor dem Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bescheinigt zu bekommen. "Das wäre mehr als eine peinliche juristische Schlappe und würde das ohnehin angeschlagene Vertrauen der Steuerpflichtigen in die Politik unterhöhlen", unterstrich Claus Matecki. Jetzt gelte es den Schaden zu begrenzen und die Pendlerpauschale als eine der wenigen Steuer-Absetzmöglichkeiten für Beschäftigte sofort wieder auf den Rechtsstand von 2006 zu bringen

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Gespräch mit Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel über die Dienstrechtsreform in Bayern

Der Leiter Dienstrecht im Finanzministerium, Wilhelm Hüllmantel, hat im Rahmen einer Sitzung des Landesausschusses der Beamtinnen und Beamten in Bayern umfassend die Pläne der Bayerischen Staatsregierung zur Reform des Dienstrechtes vorgestellt. Es zeichnet sich ein konkreter Zeitplan ab, auch die Inhalte nehmen greifbare Formen an.

Die Bayerische Staatsregierung hat schon im September 2006 beschlossen, die ihr aufgrund der Föderalismusreform übertragenen Kompetenzen umfangreich zu nutzen. Die Besoldung, die Versorgung und das Laufbahnrecht werden in Bayern eigenständig und umfassend geregelt.

Über die genauen Inhalte des Gesprächs informieren wir Sie

hier:





2007

14.12.2007 Besuch des Landtagsvizepräsidenten Gantzer im Finanzamt München II

06.12.2007 DGB-Bayern fordert höhe Wegstreckenentschädigung

01.12.2007 Volksbegehren "Für Bayern – Nein zum Transrapid"

20.11.2007 Image-Kampagne -Aktiv für Sie. Der Öffentliche Dienst

19.11.2007 Huber: Intensive Einbindung des DGB Bayern bei Dienstrechtsreform in Bayern

22.10.2007 Gantzer beklagt schlechte Personalsituation an Münchner Finanzämtern

22.10.2007 ver.di bemängelt mangelnden Steuervollzug

17.10.2007 Informationen der Betriebsgruppe

31.08.2007 Aktion für leistungsstarken öffentlichen Dienst gestartet

31.08.2007 Initiative Öffentlicher Dienst: Genug gespart!!!

25.08.2007 Die neusten Besodungstabellen

17.06.2007 Wecker-extra: Besoldungserhöhung

15.06.2007 Besoldungserhöhung für Bayerns Beamtinnen und Beamte

13.06.2007 DGB zur Besoldungserhöhung

04.05.2007 ver.di fordert mehr Geld für Beamte

06.03.2007 Bundesverfassungsgericht lehnt Ballungsraumzulage ab

20.02.2007 Ver.di fordert«kräftige Lohnerhöhung» im öffentlichen Dienst

05.01.2007 ver.di: Bundesregierung soll Entwicklung des Beamtenrechts koordinieren

02.01.2007 Ministerialdirigent Hüllmantel erläutert die Eckpunkte für die Reform des Beamtenrechts


(Markus Eisele, Dieter Weiß, MdL Gantzer)

14.12.2007: Landtags-Vizepräsident Gantzer besucht das Finanzamt München II


Bei einem Besuch im Finanzamt München II informierte sich der Landtags-Vizepräsident Prof. Dr. Paul Gantzer (SPD) über die angespannte Personalsituation in diesem Finanzamt. Schon im Vorfeld dieses Besuches hatte er in einem Schreiben an den bayerischen Finanzminister Huber auf die angespannte Personalsituation bei den Münchner Finanzämtern hingewiesen.

Neben einem Gespräch mit der Amtsleitung und dem stellvertr. Personalratsvorsitzenden, stand auch ein kurzes Treffen mit den Vertretern der ver.di auf dem Terminplan. Personalrat Markus Eisele unterstrich nochmals die Notwendigkeit, dass den Münchner Finanzämtern das erforderliche Personal für einen gerechten Steuervollzug zur Verfügung gestellt werden muss. Gerade in der Betriebsprüfung könne die derzeitige Personalunterbesetzung nicht durch organisatorische Maßnahmen seitens des Finanzministeriums abgefangen werden. „Es gibt noch keine Computer, die selbständig Betriebe prüfen können.“

Vertrauensleutesprecher Dieter Weiß verwies in diesem Zusammenhang auf die Problematik, dass es der Politik, aber auch der Öffentlichkeit leider nur sehr schwer zu vermitteln ist, dass ausreichendes Personal bei der Finanzverwaltung erforderlich ist. „Zusätzliches Personal bei der Polizei wird in der Bevölkerung positiv bewertet, ausreichendes Personal in der Finanzverwaltung dagegen negativ.“

Zur Erinnerung an diesen Besuch überreichten die beiden Personalräte ein satirisches Bild, das ein wegen Personalmangels geschlossenes Finanzamt zeigt.

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DGB-Pressestelle / München, 06. Dezember 2007


„30 Cent sind zu wenig“ – DGB Bayern fordert höhere Entschädigung für Dienstfahrten

Der DGB Bayern hat Bayerns Finanzminister Huber dazu aufgefordert, die Entschädigung für Dienstfahrten von Angestellten im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Die sogenannte Wegstreckenentschädigung sei seit Jahren nicht mehr angepasst worden. Die Pauschale von derzeit 30 Cent pro gefahrenen Dienstkilometer mit dem Privat-PKW decke die tatsächlich entstandenen Kosten nicht mehr ab. „Die solide Haushaltslage in Bayern macht es finanziell möglich, die Pflicht des Freistaates als Arbeitgeber macht es nötig, die Wegstreckenentschädigung für die Beschäftigten zu erhöhen“, sagte der Vorsitzende des DGB Bayern, Fritz Schösser heute in München. Darüber hinaus müsse auch wieder für eine ausreichende Zahl von Dienstwagen gesorgt werden.

„Der Unmut der Beschäftigten ist groß, denn durch die Verwaltungsreform sind in vielen Bereichen die räumlichen Zuständigkeiten erweitert worden, gleichzeitig werden aber Dienst-PKWs mehr und mehr abgeschafft“, sagte Schösser. Die Angestellten müssten zunehmend in die Bresche springen und Dienstfahrten mit ihrem privaten PKW erledigen, „ohne dass sie dafür eine kostendeckende Aufwandspauschale erhalten“. Die nun zu beobachtende Steigerung bei den Spritpreisen hätte bei vielen das Fass zum überlaufen gebracht. „Die Angestellten im Öffentlichen Dienst sollen im Auftrag ihres Dienstherrn flexibler und mobiler sein, für die Mehrkosten allerdings alleine aufkommen. Seit 2005 sind die Benzinpreise um 80% gestiegen, die Wegstreckenpauschale hingegen nicht“, kritisierte Schösser.

Der DGB Bayern fordere den bayerischen Finanzminister deshalb auf bessere Rahmenbedingungen für Flexibilität und Mobilität im Öffentlichen Dienst zu schaffen. Schösser sagte: „Die Staatsregierung denkt im Rahmen der Umsetzung der Föderalismusreform darüber nach, wie die Motivation der Beschäftigten erhöht werden kann. Notwendig wäre es aus unserer Sicht, sich jetzt darüber Gedanken zu machen, wie finanzielle Motivationshemmnisse abgebaut werden können. Die zu niedrige Wegstreckenentschädigung ist eine davon.“

Schösser betonte, dass die notwendige Anpassung an die Benzinpreisentwicklung nicht nur für Dienstfahrten sondern auch für die Wegstrecke zur Arbeitsstelle gelte — sowohl im Öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft. „Es geht nicht an, dass Finanzminister, die höheren Einnahmen durch die Mineralöl- und Mehrwertsteuer einsacken, die Arbeitnehmer aber alleine im Regen an der Tankstelle stehen. In der einen Hand die Zapfpistole, in der anderen Hand die gekürzte Pendlerpauschale“. Auch hier müsse Huber, „nicht nur reden, sondern handeln“.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Senf

Pressesprecher

20. November 2007

Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein gibt gemeinsam mit DGB-Chef Schösser, BBB-Vorsitzendem Habermann und Verdi-Vorsitzendem Falbisoner den Startschuss zur Imagekampagne für den Öffentlichen Dienst

Beckstein: „ Ziel ist es, das Image des Öffentlichen Dienstes bei den Bürgern zu verbessern und gleichzeitig unseren Beschäftigten Anerkennung für ihre gute Arbeit auszusprechen“ Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein hat heute gemeinsam mit den Vorsitzenden von DGB, BBB und Verdi Bayern Fritz Schösser, Rolf Habermann und Josef Falbisoner den Startschuss zur Imagekampagne für den Öffentlichen Dienst gegeben.

Die Kampagne unter dem Motto „Aktiv für Sie. Der Öffentliche Dienst.“ war am Vormittag im Kabinett beschlossen worden. Ministerpräsident Beckstein: „Wir wollen das Image von Verwaltung und Öffentlichem Dienst in Bayern bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei der Wirtschaft fördern und gleichzeitig unseren Bediensteten Anerkennung für ihre Einsatzbereitschaft und ihre gute Arbeit aussprechen. Ich bedanke mich bei Herrn Schösser, Herrn Habermann und Herrn Falbisoner, dass DGB, BBB, Verdi und Staatsregierung mit dieser Aktion an einem Strang ziehen.

mehr dazu

19.11.2007 Pressemitteilung StMF 294/2007

Huber: Intensive Einbindung des DGB Bayern bei der Umsetzung der Dienstrechtsreform in Bayern

Finanzminister Erwin Huber und der Vorsitzende des DGB Bayern, Fritz Schösser, sind sich einig, dass vor einer Beschlussfassung im Kabinett die Pläne der Staatsregierung zur Weiterentwicklung des Dienstrechts intensiv mit dem DGB Bayern als Spitzenorganisation beraten werden.

Im Rahmen eines ersten Gesprächs mit dem neuen Finanzminister am 16. November ging es um die Umsetzung der Föderalismusreform im Bereich des Dienstrechts. Huber betonte, dass der Freistaat diese neue Kompetenz auch umfassend nutzen wird. Der DGB Bayern ist offen für eine Weiterentwicklung des Dienstrechts, sprach sich aber gegen einen dienstrechtlicher „Flickenteppich“ aus.

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen Fragen der Leistungsbesoldung. Fritz Schösser betonte, dass der DGB Leistungsbesoldung nicht grundsätzlich ablehnt. Auch hier gilt für den DGB dass der Vorrang des Tarifs gesichert sein muss, damit keine negativen Auswirkungen auf die Tarifautonomie entstehen. Leistungsbesoldung, so Fritz Schösser, kann nur erfolgreich sein, wenn sie „on top“ erfolgt, Transparenz sichergestellt und die Frage der Leistungsbewertung geklärt ist.

Einig war man sich in der Frage, dass ein weitestgehender Gleichklang der Leistungsbeurteilung von Tarifbeschäftigten und Beamten alleine schon aus Praktikabilitätsgründen erforderlich ist.

Es wurde vereinbart, diese Fragen in einem Spitzengespräch zu vertiefen.

Daneben wurde auch die Forderung des DGB Bayern nach erweiterte Beteiligungs- und Verhandlungsrechten für Beamte angesprochen. Der DGB sagte zu, seine Vorschläge dazu schriftlich zu präzisieren.

An dem Gespräch nahmen neben dem DGB Vorsitzenden Fritz Schösser auch

Sepp Falbisoner (Landesbezirksleiter verdi Bayern), Peter Schall (stellvertretender Vorsitzender GdP Bayern), Gele Neubäcker (Stellvertretende Vorsitzende GEW Bayern), Hans Beer für die IGBAU und Christiane Voigt (DGB Bayern, Abt. öD/Beamte) teil.

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Landtags-Vizepräsident Gantzer beklagt

schlechte Personalsituation an Münchner Finanzämtern

- Brief an Huber


Bei über 350 unbesetzten Stellen in den Finanzämtern leiden die Beamtinnen und Beamten zunehmend an Überlastung - Zudem Ausfall im Staatshaushalt



Derzeit sind 300 Stellen in den Münchner Finanzämtern unbesetzt - rechnet man die Stellen hinzu, die durch Krankheit, Schwangerschaft usw. nicht besetzt sind, kommt man auf über 350 unbesetzte Stellen. Landtags-Vizepräsident Prof. Peter Paul Gantzer fordert den neuen Finanzminister in einem Schreiben dazu auf, diesen Mangel möglichst bald zu beheben. "Eine Personallücke von mindestens 11 Prozent kann auch die beste Behörde nicht einfach wegstecken", kritisiert Gantzer. Die Münchner Finanzämter sind für über 30 Prozent der Steuern im Freistaat verantwortlich; daher wirkt sich die schlechte Personalsituation auch negativ auf den Staatshaushalt aus. Allein um die Personalnot zu beheben müssten jährlich mindestens 250 Neueinstellungen erfolgen, erläutert der SPD-Politiker.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Milerferli - Mitarbeiter der Pressestelle



22.10.2007


31.08.2007

Plakataktion der

Initiative Öffentliche Dienste

bundesweit gestartet

Genug gespart - Wir machen mobil für einen leistungsstarken Staat

50.000 Pflegestellen weniger in den öffentlichen Krankenhäusern, mehr als

10.000 weniger Stellen in der kommunalen Jugendbetreuung, 1.500 öffentliche

Bäder, die wegen Personalmangels geschlossen bleiben und 500 Bahnhöfe, an

denen kein Zug mehr hält: Vier Beispiele von vielen, die zeigen, wie Bund,

Länder und Gemeinden ihre öffentlichen Dienste seit Jahren kaputt sparen.

Sie bilden die ersten Motive der bundesweiten Plakataktion der "Initiative

öffentliche Dienste", die heute (31. August 2007) startet.

Die von dbb beamtenbund und tarifunion und ver.di Anfang August ins Leben

gerufene "Initiative Öffentliche Dienste" macht mobil gegen das staatliche

Spardiktat zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger: Sie bekämpft fortlaufende

Haushaltskürzungen, Privatisierungen und weiteren Stellenabbau und setzt

sich für eine faire Bezahlung der Beschäftigten in den öffentlichen Diensten

ein. Unter dem Motto "Genug gespart - Öffentliche Dienste sind Mehrwert"

sollen zudem die vielen Leistungen der öffentlichen Dienste dargestellt

werden.

"Der Staat darf sich nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Alle

Bürgerinnen und Bürger nutzen öffentliche Dienste, sie sind unverzichtbar.

Hier verwendete Steuergelder kommen allen zugute. Er hat die Pflicht,

öffentliche Dienste zur Verfügung zu stellen - bezahlbar, in guter Qualität

und überall erreichbar. Öffentliche Dienste dürfen nicht ´kaputtgespart`

werden!" Diese und andere Botschaften zur Unverzichtbarkeit der öffentliche

Dienste sollen in den kommenden Monaten in die Öffentlichkeit getragen und

breit diskutiert werden.

Hierzu dient auch und vor allem die Internetseite der Kampagne, die heute

ebenfalls an den Start geht. Auf www.genuggespart.de wird eine bisher

einmalige Leistungsschau präsentiert, in der über 100 öffentliche

Dienstleistungsbereiche vorgestellt werden. Darüber hinaus finden sich hier

weitere Hintergrundinformationen und Umfragen zum Thema sowie ein

umfangreicher interaktiver Bereich, der zum Mitmachen, Diskutieren und

Protestieren per Video, Mail oder SMS einlädt.

Besoldungserhöhung zum 01.10.2007

Im Mai 2006 hatte der DGB-Bayern erneut von der Staatsregierung gefordert, endlich den Tarifabschluss von ver.di auch für die bayerischen Beamtinnen und Beamten zu übernehmen. Über diesen Tarifabschluss hatte sich vor allem Ministerpräsident Stoiber sehr verärgert gezeigt, weil es ihm nicht gelungen war, ver.di die 42-Stunden-Woche für den Tarifbereich abzuringen. Als Retourkutsche hat nunmehr die Staatsregierung die Erhöhung der Beamtenbesoldung um 3 Prozent zum 01.10.2007 zuerst dem Bayerischen Beamtenbund mitgeteilt. Mit dieser kleinlichen Verärgerung der Staatsregierung können wir leben. Allerdings wurde der Tarifabschluss von ver.di nicht in voller Höhe übertragen. Deshalb halten wir diese Erhöhung nicht für ausreichend und fordern eine Nachbesserung. Die große Begeisterung des BBB für diese 3 % (nach jahrelangen 0-Runden !!!) können wir deshalb nicht nachvollziehen.

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Hier der wecker-extra

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Besoldungserhöhung

Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt

Der DGB Bayern hat mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass der Bayerische Beamtenbund die Pläne der Staatsregierung zur Erhöhung der Beamtenbesoldung mit so viel Begeisterung und Hörigkeit akzeptiert.

Nachdem die Beamtinnen und Beamten in den letzten 3 Jahren keinerlei Besoldungserhöhung, dafür aber eine weitere Arbeitszeitverlängerung verordnet bekamen, sind die 3 Prozent kein Ausgleich für die dadurch entstanden Belastungen.

Auch im Vergleich mit den aktuellen Tariferhöhungen in der Wirtschaft von 3,5 bis 4 Prozent, und der mehr als positiven Entwicklung der Steuereinnahmen werden die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bayern eher abgespeist als leistungsgerecht bezahlt.

Die Erhöhung des Familienzuschlages um jeweils 50 Euro ab dem dritten Kind ist alleine dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geschuldet, der Freistaat hätte diesem Urteil längst nachkommen müssen.

Fritz Schösser: "In einem früheren Spitzengespräch mit dem DGB Bayern stellten der Ministerpräsident und der Staatsminister für Finanzen fest, dass die Entscheidung über die lineare Anhebung der Besoldung im engen Bezug zur Haushaltssituation erfolgen wird. Davon ist bei dieser Entscheidung wenig zu spüren!"

(Pressemitteilung: DGB-Bayern vom 13.06.07)

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Besoldungserhöhung von 3% im Oktober 2007 entsprechend der Erhöhung der Einkommen im Tarifbereich

Wie von uns schon seit dem Abschluss im Tarifbereich gefordert, wird die Besoldung linear für alle Beamtinnen und Beamten in Bayern um 3% erhöht. Dies entspricht dem Ergebnis, welches ver.di mit der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder am 19. Mai 2006 in Potsdam vereinbart hat.


Schon im Juli 2006 haben wir die Übernahme dieses Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten im Freistaat Bayern gefordert. Damals teilte Finanzminister Faltlhauser mit, dies werde „im Lichte der Haushaltssituation 2007/2008“ entschieden. Nun hat die Bayerische Staatsregierung die Übernahme des Tarifergebnisses beschlossen. Im Tarifbereich erfolgt die Erhöhung zum Januar 2008 im Volumen von 3,0%.

Die um 3 Monate vorgezogene Erhöhung im Beamtenbereich gleicht zum Teil die geringeren Einmalzahlungen der Jahre 2005/2006 aus.

Die Erhöhung der Familienzuschläge um 50,- € für das dritte und jedes weitere Kind entspricht einer Forderung aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Die von uns angestrengten Klageverfahren dürften damit ab Oktober 2007 hinfällig sein. Die Gerichte hatten bislang die Alimentation für dritte und weitere Kinder als unzureichend angesehen.


Quelle: verdi-bayern

Berlin, 4. Mai 2007

ver.di will mehr Geld für Beamte


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert eine Übertragung

des Tarifergebnisses mit den Ländern auf die Beamtinnen und Beamten. Auch

sie müssten von den bereits im Mai 2006 vereinbarten linearen

Einkommenserhöhungen in Höhe von 2,9 Prozent sowie Einmalzahlungen

profitieren.

"Ich fordere alle Landesregierungen auf, Gesetzentwürfe zur Übertragung des

Tarifergebnisses auf Beamtinnen, Beamte und Pensionäre vorzulegen", sagte

ver.di-Chef Frank Bsirske heute in Berlin.

Bislang seien erst in einigen Ländern Einmalzahlungen für Beamte erfolgt.

Gesetzentwürfe zur Übertragung der linearen Erhöhung würden lediglich in

wenigen Ländern vorliegen. Zudem müsse die Besoldung für die Beamten in den

neuen Bundesländern ohne zeitliche Verzögerung an das Westniveau angepasst

werden, betonte der ver.di-Vorsitzende. .

Quelle: ver.di

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ver.di Landesbezirk Bayern

Beamtensekretariat

6. März 2007

Bundesverfassungsgericht lehnt Zulage für

Beamtinnen und Beamte in teuren

Ballungsräumen ab

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerde

eines Beamten abgelehnt, der die Ballungsraumzulage

auch für die Besoldungsgruppen ab A 11 aufwärts gefordert

hatte.

In Bayern wird seit vielen Jahren aufgrund einer gesetzlichen Regelung in

Artikel 86b Bayerisches Beamtengesetz eine ergänzende Fürsorgeleistung

gezahlt. Diese Beträgt 75,- € pro Monat und wird um 20,- € pro Monat für

Kinder erhöht. Die ergänzende Fürsorgeleistung wird jedoch höchstens bis

zu einem Grundgehalt von 2.722,29 € bzw. bei zu berücksichtigenden Kindern

bis zu einem Grenzbetrag von 3.816,54 € gezahlt. Überwiegend erhalten

also Beamtinnen und Beamte ab der Besoldungsgruppe A 11 aufwärts

keine Zulage mehr, da sie die Grenzbeträge in der Regel überschreiten.

Hiergegen hatte sich der Kläger an das Bundesverfassungsgericht gewandt

und meinte, auch für die höheren Besoldungsgruppen sei die Ballungsraumzulage

aufgrund des Alimentationsprinzips zu zahlen.

Diese Verfassungsbeschwerde wurde heute vom Bundesverfassungsgericht

zurückgewiesen, eine nähere Begründung ist uns leider noch nicht

bekannt. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines derartigen Verfahrens

waren wir aus zweierlei Gründen skeptisch: Denn wenn in Ballungsräumen

mehr zu zahlen ist, heißt dies im Umkehrschluss, dass in ländlichen Bereichen

es auch gerechtfertigt wäre, weniger zu zahlen. Da insgesamt nicht

davon ausgegangen werden kann, dass die Personalausgaben im Falle einer

positiven Entscheidung erhöht werden, das Geld also zusätzlich zur

Verfügung gestellt wird, war zu befürchten, dass Beamtinnen und Beamte

außerhalb von Ballungsräumen künftig weniger verdient hätten. Eine weitere

Schwierigkeit hätte sich daraus ergeben, „teure“ von „nicht mehr teuren“

Ballungsräumen abzugrenzen. Letztendlich wäre ein noch größerer Verteilungswettbewerb

entstanden, der aufgrund der Föderalisierung des Beamtenrechtes

in Zukunft sowieso zu befürchten sein wird.

Fazit muss sein, dass die Besoldung für alle Beamtinnen und Beamten

angemessen und entsprechend dem Tarifergebnis im öffentlichen

Dienst erhöht werden muss. Wir fordern deshalb eine Erhöhung mindestens

in Höhe von 2,9 % für alle Besoldungsgruppen im Jahre 2008

entsprechend dem Tarifergebnis.

V.i.S.d.P. ver.di Landesbezirk Bayern, Bereich Beamtinnen und Beamte, Alfried Ströl,

Schwanthalerstr. 64, 80336 München, Tel. 089 / 59977 – 2502 / 2552.

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Ver.di fordert «kräftige Lohnerhöhung» im öffentlichen Dienst

(dpa) - Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen bei Bund, Ländern und Kommunen in der kommenden Tarifrunde des öffentlichen Dienstes kräftige Einkommenssteigerungen durchsetzen. Ver.di-Chef Frank Bsirske sagte der «Berliner Zeitung» (Montag): «Nach drei Jahren Reallohnverlust im öffentlichen Dienst hat sich die Schere zu den Gehältern in der Privatwirtschaft immer weiter geöffnet. Deshalb müssen zu Beginn des Jahres 2008 auch die Beamten, Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst dran sein - mit einer kräftigen Lohnerhöhung

Berlin, 5. Januar 2007

Bundesregierung soll Entwicklung des Beamtenrechts

koordinieren

In einem Brief an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble fordert

Christian Zahn vom Bundesvorstand der Vereinten

Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Schäuble solle gemeinsam

„mit seinen Länderkollegen daran gehen, eine größtmögli-

che Einheitlichkeit im Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht

zu schaffen“.

Hintergrund für die ver.di-Forderung sei die drohende Zersplitterung

des Beamtenrechts durch die Föderalismusreform. Beim

Dienstrecht seien die Länder und der Bund jeweils unabhängig

voneinander zuständig. Gesetzliche Regelungen zur Modernisierung

des Beamtenrechts seien wenig abgestimmt. Wie im

Bildungsbereich und beim Nichtraucherschutz drohe ein Rückfall

in die Kleinstaaterei. Bis zu 17 unterschiedliche Bezahlungs

und Versorgungsregelungen gefährdeten die Leistungsfähigkeit

des öffentlichen Dienstes. Flexibilität und Mobilität beim Personaleinsatz,

insbesondere länderübergreifend, werde erheblich

erschwert.

„Eine koordinierende Funktion des Bundes würde ver.di tatkräftig

unterstützen“, versicherte Zahn in dem Schreiben an

Schäuble..

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V.i.S.d.P.:Harald Reutter ver.di-Bundesvorstand, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

e-mail: pressestelle@verdi.de.







2006



20.10.2006 WECKER-EXTRA (Einführung Internet am Arbeitsplatz u.v.a.m)

18.07.2006 Staatsregierung und Gewerkschaften erörtern Eckpunkte

30.06.2006 Umsetzung der Tarifrunde auf die Bayerischen Beamten

24.05.2006 Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder: Arbeitszeiten in Bayern noch nicht fix

22.05.2006 ver.di fordert Rücknahme der 42-Stunden-Woche im Beamtenbereich

19.05.2006 Tarifparteien verkünden das Ergebnis vor der Presse

19.05.2006 Die Streiks sind beendet - fast!!!

<14.03.2006 kommentar zur verhandlungsführung der tdl24.02.2006 Urabstimmung bei Beamtinnen und Beamten

05.02.2006 Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst: Urabstimmungen in Bayern

05.02.2006 Urabstimmungen: Stoiber nervös?.

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Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel erläutert die Eckpunkte für die Reform des Beamtenrechts in Bayern

In einem Gespräch mit Vertretern der Bundes- und Landesebene von ver.di erläuterte Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel die Überlegungen des Freistaates Bayern zur Reform des Beamtenrechts.

Nachdem die Föderalismusreform die Zuständigkeiten zum Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht auf die Länder verlagert hat, kann der Freistaat Bayern künftig die für das Beamtenrecht entscheidenden Re-gelungen selbst gestalten.

Zur Umsetzung der Föderalismusreform führte die Bayerische Staatsregierung am 07. Dezember 2006 eine weit angelegte Anhö-rung von Vertretern des Bundes, der Wirtschaft und des Kommuna-len Arbeitgeberverbandes durch, auch die Verbände konnten ihre Überlegungen und Bedenken kurz darlegen.

Ministerialdirigent Hüllmantel erläuterte nun den ver.di-Vertreterinnen und Vertretern die bisherigen Überlegungen der Bayerischen Staats-regierung zur Reform des Beamtenrechts.

Er knüpfte hierbei an die Äußerungen von Finanzminister Faltlhauser auf dem Symposium vom 07.12.06 an.

Im Jahre 2007 sollen weitere Fachthemen hierzu aufgegriffen und die Eckpunkte für die Reform des Beamtenrechts festgelegt werden.

Nach der Landtagswahl 2008 sollen die entsprechenden Gesetzentwürfe folgen, die dann 2010 in Kraft treten können.

Besoldung:

Bei der Gestaltung der zukünftigen Leistungsbesoldung ist die Baye-rische Staatsregierung davon abgerückt, die bisherigen Grundgehäl-ter abzusenken. Es soll eine Leistungsbesoldung eingeführt werden, die sich am Tarifvertrag orientieren könnte.

Bei zukünftigen Besoldungserhöhungen müsste dann ein bestimmter Betrag zum Aufbau einer zusätzlichen Leistungsbezahlung verwen-det werden. Beginnend bei 1 % könnte diese denn schrittweise aus-gebaut werden.

Die bisherigen Dienstaltersstufen sollen durch wenige Erfahrungsstu-fen ersetzt und das Vorrücken in den Erfahrungsstufen an die Leis-tung gekoppelt werden.

Die Vergabe der Leistungsbezahlung soll durch eine transparente und rechtssichere Leistungsfeststellung erfolgen. Auf diese künftigen Aufgaben müssten die Führungskräfte besonders vorbereitet wer-den.

Zur Bewältigung von Konflikten sei vorgesehen, eine Schlichtungs-stelle einzurichten.

Arbeitszeit:

Die Bayerische Staatsregierung will die 42-Stundenwoche für die Beamtinnen und Beamten beibehalten, auch wenn insbesondere von ver.di nach wie vor gefordert wird, die Arbeitszeit der tariflichen Arbeitszeit von 40,10 Stunden anzupassen. Eine weitere Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit sei aber nicht mehr vorgesehen.

Lebensarbeitszeit:

Bei der Lebensarbeitszeit sei eine Angleichung an die in der gesetz-lichen Rentenversicherung zukünftig geltenden Grenze von 67 Jah-ren vorgesehen. Auch die Anhebung der besonderen Altersgrenzen (Feuerwehr und Polizei im Einsatzdienst, Justizvollzug) müsse in die Überlegungen einbezogen werden, dort könnte sich die Bayerische Staatsregierung eine Anhebung auf 61 bzw. maximal 62 Jahre vor-stellen.

Versorgungsrecht:

Bei der Versorgung soll durch eine Trennung der Systeme der Wechsel zwischen Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst er-leichtert werden. Es soll sichergestellt werden, dass bisher erworbe-ne Versorgungsanwartschaften bei einem Wechsel in die Privatwirt-schaft erhalten bleiben. Auch wird sich die variable Besoldung in der Versorgung niederschlagen müssen. Zur Sicherung der Versorgung werde künftig der von der Bayerischen Staatsregierung beschlosse-ne Versorgungsfonds aufgebaut. Dieser soll dafür verwendet wer-den, um die Spitzen bei den Versorgungsausgaben abzumildern.

Die Belastungen für den Haushalt sollen damit verringert werden.

Laufbahnrecht:

Das Laufbahngruppenprinzip soll in Bayern beibehalten werden. Ins-gesamt wird aber eine weitgehende Flexibilisierung sowohl horizontal als auch vertikal angestrebt. Der Aufstieg soll erleichtert und in der Regel nur noch an das Bestehen einer Prüfung geknüpft werden.

Beihilfe:

Bei der weiteren Entwicklung der Beihilfe muss nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung die geplante Gesundheitsreform sehr sorgfältig geprüft werden. Bayern will Änderungen über den Bundes-rat einbringen, um einen Anstieg der Beiträge für die privaten Kran-kenversicherungen zu vermeiden.

Dies würde nach Ansicht von Herrn Hüllmantel zu einer unangemes-senen Belastung der Beamtinnen und Beamten führen und das Bei-hilfesystem grundsätzlich in Frage stellen. Forderungen der Beam-tinnen und Beamten wären dann die Folge, gegen Beteiligung der Arbeitgeber in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können.

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V.i.S.d.P. ver.di Landesbezirk Bayern, Bereich Beamtinnen und Beamte, Alfried Ströl,

Schwanthalerstr. 64, 80336 München, Tel. 089 / 59977 – 2502 / 2552.

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Faltlhauser lehnt Übernahme der Arbeitszeitregelungen im Tarifbereich auf die Beamtinnen und Beamten kategorisch ab


In einem Gespräch am 21. September 2006 zwischen dem DGB, ver.di, GEW, GdP und Finanzminister Faltlhauser erklärte er unmissverständlich, dass es bei der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten keine Angleichung an die Arbeitszeit geben werde, die künftig im Tarifbereich gelten wird.

Auch für die Beschäftigten im Wechselschicht- und Schichtdienst sei eine Reduzierung der Arbeitszeit nicht vorgesehen. Zur Umsetzung der nun im Wesentlichen dem Freistaat zustehenden Gesetzgebungsbefugnis im Beamtenbereich legte der Finanzminister einen ungefähren Zeitplan hierfür dar.


Nachdem für die Beschäftigten der Länder eine grundsätzliche Einigung zu den künftigen Arbeitsbedingungen (TV-L) erfolgt ist, hatte ver.di verlangt, dass die Ergebnisse der Tarifauseinandersetzung auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Unmittelbar nach dem Tarifabschluss haben wir gefordert, dass die Arbeitszeit entsprechend der tariflichen Regelung auch im Beamtenbereich reduziert wird, um den von der Bayerischen Staatsregierung selbst geforderten „Gleichklang“ der Arbeitsbedingungen herzustellen.

Leider hat Finanzminister Faltlhauser dies für die Arbeitszeit grundsätzlich abgelehnt. Der Minister erklärte hierzu nur, dass es mit ihm als Finanzminister keine Verbesserungen bei der Arbeitszeit geben werde.





Die Sonderzahlung, die wie bisher fortgeführt werden soll, und die Einmalzahlung von Euro 250,-- in 2006 und 2007 befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Es ist davon auszugehen, dass der Landtag zustimmen wird.

Weiterhin fordern wir die Übertragung der Gehaltserhöhung in Höhe von 2,9 % entsprechend dem Tarifvertrag ab dem Jahre 2008. Das muss jetzt in die Haushaltsberatungen eingebracht werden und nicht erst Ende 2007.

Zur Umsetzung der weitreichenden Gesetzgebungskompetenzen im Beamtenbereich aufgrund der Föderalismusreform legte der Minister einen grundsätzlichen zeitlichen Ablaufplan dar. Hiernach finden in den Jahren 2006 und 2007 zunächst Anhörungen von Sachverständigen unter Einbeziehung der Verbände statt.

Ende 2007 bzw. Anfang 2008 sollen die Eckpunkte für die zukünftige Ausgestaltung des Beamtenrechtes in Bayern festgelegt werden. Vor den Landtagswahlen im Jahre 2008 ist aber eine Umsetzung nicht mehr geplant. Erst im Jahre 2009 sollen die entsprechenden Gesetzentwürfe erarbeitet werden.

In den Jahren 2010 / 2011 sollen diese dann in Kraft treten.

Bei der Umsetzung der Föderalismusreform und der Erarbeitung eines umfangreichen bayerischen Beamtenrechtes zur Besoldung, Versorgung und zum Laufbahnrecht sicherte der Finanzminister zu, die Verbände rechtzeitig und umfassend einzubeziehen.





V.i.S.d.P. ver.di Landesbezirk Bayern, Bereich Beamtinnen und Beamte, Alfried Ströl,

Schwanthalerstr. 64, 80336 München, Tel. 089 / 59977 – 2502 / 2552

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ver.di Landesbezirk Bayern

Beamtensekretariat

18. Juli 2006


Staatsregierung und Gewerkschaften erörtern Eckpunkte für die Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst

Ministerpräsident Stoiber, Finanzminister Faltlhauser und die Vorsitzenden des DGB bzw. der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes habe letzte Woche die Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten erörtert. Für ver.di hat Landesbezirksleiter Josef Falbisoner die Staatsregierung aufgefordert, die Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten und der Beamtinnen und Beamten anzugleichen.

Die geplanten Regelungen zur Einmalzahlung i.H.v. 250.-€ in 2006 und 2007 und zur Fortführung der Sonderzahlung im bisherigen Umfang mussten wir zur Kenntnis nehmen. Deutlich gemacht wurde der Staatsregierung, dass dann aber ohne weitere Verzögerungen oder Kürzungen die im Tarifbereich vorgesehene Einkommenserhöhung i.H.v. 2,9 % ab 1.1.2008 im Beamtenbereich übernommen werden muss, um ein weiteres Auseinanderfallen der Bezahlung im öffentliche Dienst zu verhindern. Die Entwicklung der Besoldung bleibt seit Jahren hinter der des übrigen öffentlichen Dienstes und weit hinter der in der freien Wirtschaft zurück.

Stoiber versprach hierzu, bei den nun der Staatsregierung zufallenden Kompetenzen zur Besoldungsgestaltung die Verbände einzubeziehen und den Dialog mit ihnen ausführlich zu suchen. Den werden wir führen!

Wir halten fest an der Forderung, das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen!

Unterstützen Sie uns dabei, nur gemeinsam können wir dieses Ziel erreichen!


V.i.S.d.P. ver.di Landesbezirk Bayern, Bereich Beamtinnen und Beamte, Alfried Ströl,

Schwanthalerstr. 64, 80336 München, Tel. 089 / 59977 – 2502 / 2552..

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Beamte: ver.di fordert ‚Gleichklang’ mit Tarifvertrag

Mehr Geld oder nur weniger Kürzung?


München, den 30. Juni 2006 - Die Staatskanzlei hat es in die Welt gesetzt: Beamte bekommen mehr Geld! Tatsächliches Ergebnis ist aber: Einmalzahlungen von 250 € in den Jahren 2006 und 2007, die weitere Kürzung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) unterbleibt. „Das fällt weit hinter den von der Staatsregierung propagierten ‚Gleichklang’ der Beamten mit den Landesbeschäftigten zurück“, stellt Alfried Ströl von ver.di Bayern fest.


Nach dem Tarifergebnis im Länderbereich hatte ver.di Ministerpräsident Stoiber angeschrieben und die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich gefordert, so wie dies die ver.di-Tarifkommission beschlossen hatte. Das bedeutet:

· Reduzierung der Arbeitszeit

· Einmalzahlungen in 2006 / 2007 bis zu insgesamt 910.-€

· Erhöhung der Sonderzahlung auf 95 bzw. auf 80 % (von derzeit 70 bzw. 65 % je nach Besoldungsgruppe)

Das nun erreichte Ergebnis dieses (ohne Beteiligung von ver.di) durchgeführten Gespräches bleibt weit dahinter, vor allem ist die Frage der Arbeitszeitangleichung völlig aufgegeben worden. ver.di fordert wie bisher die Angleichung an das Tarifergebnis. „Der Gleichklang, den die Staatsregierung sonst immer einfordert, muss nun auch hergestellt werden“, sagte Alfried Ströl.

Weitere Informationen Alfried Ströl

ver.di Bayern, Beamtensekretariat

089-59977-2502 oder

0170-9143587

(Hans Sterr, 30.06.2006)

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ver.di Landesbezirk Bayern

Beamtensekretariat

29.Juni 2006


Bayerische Beamtinnen und Beamte bekommen mehr Geld?

Richtiger doch wohl: weitere Kürzungen unterbleiben zunächst


Gestern war es immer wieder in den Nachrichten zu hören: Beamte bekommen mehr Geld!

Durch die ständige Wiederholung dieser Nachricht wird sie auch nicht besser. Finanzminister Falthauser erläuterte das Ergebnis. Je 250.- € in den Jahren 2006 und 2007. Die weitere Kürzung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) unterbleibt. Das wars.

Nach dem Tarifergebnis im Länderbereich hatten wir Ministerpräsident Stoiber angeschrieben und die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich gefordert, so wie dies unsere Tarifkommission beschlossen hatte. Das bedeutet:

- Reduzierung der Arbeitszeit


- Einmalzahlungen in 2006 / 2007 bis zu insgesamt 910.-€


- Erhöhung der Sonderzahlung auf 95 bzw. auf 80 %

(von derzeit 70 bzw. 65 % je nach Besoldungsgruppe)

Das nun erreichte Ergebnis dieses ohne uns durchgeführten Gespräches bleibt weit dahinter, vor allem ist die Frage der Arbeitszeitangleichung völlig aufgegeben worden.

Wir fordern wie bisher die Angleichung an das Tarifergebnis. Der Gleichklang, den die Staatsregierung sonst immer einfordert, muss nun auch hergestellt werden. Oder betreiben Stoiber und Faltlhauser „ Rosinenpickerei“ ?



Die längste Arbeitszeit?

Die geringste Einmalzahlung?

Die niedrigste Sonderzahlung?



Und alles nur, weil sich die Beamtinnen und Beamten angeblich nicht wehren können ?

Das muss sich ändern !

Wir halten fest an der Forderung, das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen und wir wollen echte Beteiligungs- und Vereinbarungsrechte!



Und noch eine sehr interessante Frage an die Teilnehmer dieses Gespräches: auf welcher Grundlage soll dieses nur für Bayern geltende Ergebnis gezahlt werden?

Besoldungsrecht ist noch immer Bundesrecht und einheitlich für alle Beamtinnen und Beamten. Und das ist auch gut so. Denn man sieht, wohin die Länder streben, sollten sie hierzu nach der Föderalismusreform ermächtigt werden. Nicht etwa zur Angleichung an die Tarifbeschäftigten, wie wir das fordern. Die Länder werden immer mehr versuchen, ihren Haushalt über die Personalkosten zu sanieren.


Unterstützen Sie uns dabei, beteiligen Sie sich an künftigen Aktionen, nur gemeinsam können Verbesserungen erzielt werden!


V.i.S.d.P. ver.di Landesbezirk Bayern, Bereich Beamtinnen und Beamte, Alfried Ströl,

Schwanthalerstr. 64, 80336 München, Tel. 089 / 59977 – 2502 / 2552.

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Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder: Arbeitszeiten in Bayern noch nicht fix

München, den 24. Mai 2006 - Am 19. Mai 2005 hat der Tarifabschluss von ver.di mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) den längsten Streik im öffentlichen Dienst seit 80 Jahren mit über 14 Streikwochen erfolgreich beendet. Damit wird im öffentlichen Dienst ab Inkrafttreten des Tarifvertrages am 1.11.2006 wie für Bund und Kommunen auch für die Bundesländer in der TdL ein Flächentarifvertrag gelten. „Die Tarifbindung im Freistaat Bayern wird damit wieder hergestellt“, begrüßte Josef Falbisoner, Landesbezirkleiter von ver.di Bayern, das Ergebnis.


Der Tarifkonflikt wurde im wesentlichen um die Arbeitszeit geführt. Hier gibt es durch eine sogenannte Indexlösung eine wesentliche Veränderung im Vergleich zu bisherigen Arbeitszeiten. In jedem Bundesland wird ab 1.11.2006 eine andere Arbeitszeit gelten. Das liegt daran, dass jedes Bundesland nach der Kündigung der Tarifbestimmungen zur wöchentlichen Arbeitszeit in neuen Arbeitsverträgen eine andere Arbeitszeit vereinbart hat. Mit dem Tarifabschluss gilt nun wieder für alle Arbeitnehmer des Freistaates Bayern eine tarifliche Bindung der Arbeitszeit. Daneben erhalten alle Arbeitnehmer wieder eine jährliche Sonderzahlung, und der für den Bund und die Kommunen geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird ab 1.11.06 für die Arbeitnehmer des Freistaates Bayern in wesentlichen Teilen in Kraft gesetzt.

Für einige Beschäftigtengruppen, wie die Beschäftigten an Universitätskliniken, in Kfz-Werkstätten, an Theatern und Bühnen, in Straßen- und Autobahnmeistereien, in Einrichtungen für schwerbehinderte Menschen, sowie in ständiger Wechsel- oder in Schichtarbeit bleibt die 38,5 Stunden-Woche ohne Änderung erhalten. Ärzte arbeiten 42 Stunden pro Woche mit Entgeltausgleich. Für diese gelten gesonderte tarifliche Regelungen.

Zum Stichtag Januar 2006 wird die im Freistaat Bayern tatsächliche durchschnittlich geleistete Arbeitszeit aller Arbeitnehmer festgestellt. Diese beträgt im Freistaat vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung 39,33 Wochenstunden, zu dem ein Faktor von max. 0,4 Stunden gerechnet wird. Damit würde die durchschnittliche Arbeitszeit aller Arbeitnehmer des Freistaats Bayern nach diesem Tarifkompromiss 39,73 Stunden pro Woche betragen. Für Arbeitnehmer, die nicht unter Sonderregelungen fallen (also keine 38,5 bzw. 42 Stunden) wird die neue Arbeitszeit damit über dieser durchschnittlichen Arbeitszeit liegen, weil der Anteil der Arbeitnehmer mit den Sonderregelungen dazu gerechnet oder abgezogen wird.

Die neue tatsächliche Arbeitszeit im Freistaat wird erst nach den Verhandlungen zwischen ver.di und dem Land Bayern feststehen. Das Bayerische Finanzministerium setzte dazu bisher zwei widersprüchliche Zahlen in Umlauf: Am 22. Mai waren es nach deren Berechnungen noch 39,94 Stunden, einen Tag später bereits 40,20 Stunden pro Woche. ver.di bezweifelt deshalb grundsätzlich die Stichhaltigkeit dieser Zahlen. "Wir verurteilen vor allem auch den wohl politisch motivierten Versuch des Finanzministeriums, einseitig Zahlen zur Arbeitszeit bekannt zu geben, ohne vorher mit dem Tarifpartner ver.di Bayern überhaupt kommuniziert zu haben", sagte Falbisoner.

Es werden zwischen ver.di und der bayerischen Staatsregierung zeitnah Verhandlungen aufgenommen, um einen landesbezirklichen Tarifvertrag zur Festlegung und Umsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit in Bayern zum 1. November 2006 zu vereinbaren. Dies wird die nächsten Wochen in Anspruch nehmen.

Erst nach Abschluss dieses landesbezirklichen Tarifvertrages zur wöchentlichen Arbeitszeit steht diese in ihrem konkreten Ergebnis fest und kann rechtsverbindlich bekannt gegeben und in Dienstvereinbarungen umgesetzt werden. „Die Zahlenspiele zum Zwecke der Selbstbeweihräucherung des bayerischen Kabinetts sind eines ernst zu nehmenden Tarifpartners unwürdig. ver.di lehnt solche Spielchen ab, insbesondere wenn sie während noch laufender Urabstimmungen stattfinden“, kritisierte Josef Falbisoner die Veröffentlichung des Finanzministeriums.

(Hans Sterr, 24.05.2006)


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ver.di Landesbezirk Bayern

Beamtensekretariat

22.05.2006


ver.di erzielt Einigung im öffentlichen Dienst – Rücknahme der 42-Stunden-Woche bei den Beamtinnen und Beamten gefordert!


Nach einem über 14-wöchigen Arbeitskampf haben sich ver.di und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im längsten Tarifkonflikt seit über 80 Jahren geeinigt. Die Arbeitszeit in Bayern wird danach 39,73 Stunden betragen, in einzelnen Bereichen verbleibt sie sogar bei 38,5 Stunden. ver.di fordert nun die Rücknahme der 42-Stunden-Woche bei den Beamtinnen und Beamten, damit der von Ministerpräsident Stoiber geforderte „Gleichklang“ der Tarifbeschäftigten und der Beamtinnen und Beamten hergestellt wird.

Die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten wurde gestaffelt nach Alter auf bis zu 42 Stunden verlängert. Mit der Argumentation, nun den „Gleichklang“ der Arbeitsverhältnisse herzustellen, wurden die Regelungen zur Arbeitszeit im Länderbereich gekündigt.

Erklärtes Ziel war die Übertragung der 42-Stunden-Woche auf die Tarifbeschäftigten beim Freistaat Bayern.

Nachdem nun eine Arbeitszeit bei den Tarifbeschäftigten von unter 40 Stunden pro Woche festgelegt wurde, kann dieser „Gleichklang“ nur durch eine Änderung der Arbeitszeit bei den Beamtinnen und Beamten hergestellt werden.

Wir fordern deshalb mit Nachdruck die Angleichung der Arbeitszeit im Beamtenbereich.

Wir brauchen wieder einheitliche Arbeitsbedingungen in Bayern für die unterschiedlichen Beschäftigungsgruppen! Für die Tarifbeschäftigten wurde die Rücknahme der 42-Stunden-Woche, die nach der Kündigung der Tarifverträge arbeitsvertraglich vereinbart wurde, erreicht.

Nun muss die Angleichung der Arbeitszeit bei den Beamtinnen und Beamten ebenso folgen!



V.i.S.d.P. ver.di Landesbezirk Bayern, Bereich Beamtinnen und Beamte, Alfried Ströl,

Schwanthalerstr. 64, 80336 München, Tel. 089 / 59977 – 2502 / 2552

Streiknachrichten

Potsdam, 20:30 Uhr

Tarifparteien verkünden das Ergebnis vor der Presse

19.05.2006

Die Länder bleiben keine tariffreie Zone. Diese Botschaft setzte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in Potsdam an den Anfang seines Vortrags während der Pressekonferenz über das mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) erreichte Verhandlungsergebnis. Alle 14 Mitgliedsländer hätten diesem Ergebnis zugestimmt, betonte der TdL-Verhandlungsführer, Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring.

Erzielt worden sei, so Frank Bsirske, ein Interessenausgleich, der die Arbeitszeit der Landesbeschäftigten im Durchschnitt aller westlichen Bundesländer auf 39,22 Stunden pro Woche begrenze.

Dabei richtet sich die Arbeitszeit in jedem einzelnen Land danach, wie viele Beschäftigte am 1. Januar 2006 wegen der Nachwirkung von Tarifverträgen mit der tariflichen Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden und wie viele - zum Beispiel als neu Eingestellte - an diesem Tag schon länger gearbeitet haben. Aus dieser Berechnung ergeben sich sehr differenzierte Zahlen, die aber in allen Ländern unter 40 Stunden pro Woche bleiben.

Nun sei es endlich gelungen, so der ver.di-Vorsitzende weiter, das Reformwerk des für Bund und Kommunen bereits geltenden Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) auch auf die Länder zu übertragen.

Die Sonderzahlungen werden nach Entgeltgruppen differenziert - untere Gruppen erhalten größere Prozentanteile vom Einkommen als obere. Außerdem gibt es - wie schon bei Bund und Kommunen - Einmalzahlungen, die ebenfalls nach Entgeltgruppen gestaffelt sind.

Vereinbart ist zudem ein Anstieg der Einkommen um 2,9 Prozent - im Westen Deutschlands vom 1. Januar 2008 und im Osten vom 1. Mai 2008 an.

Auch die Ärztinnen und Ärzte in Unikliniken und Landeskrankenhäusern wurden in den Kompromiss einbezogen. Deren Einkommen würden, so Frank Bsirske, "nachhaltig verbessert", ihre Bereitschaftsdienste "deutlich begrenzt". Die eng im Team mit ihnen arbeitenden Pflegekräfte erhielten höhere Zulagen.

Der TdL sei es "immer wichtig" gewesen, in den Kliniken nicht der einen Berufsgruppe etwas zu geben und der anderen dafür etwas zu nehmen, bekräftigte Hartmut Möllring. Der vereinbarte Einkommensanstieg berücksichtige die Leistung der Ärztinnen und Ärzte, gehe zugleich aber auch "an die Grenze des Verantwortbaren".

Auf der Grundlage dieses Ergebnisses kann der längste Arbeitskampf im öffentlichen Dienst nun beendet werden.

Zuvor aber muss morgen in Potsdam die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst darüber beraten und entscheiden.

Am Montag und Dienstag nächster Woche erhalten die Beschäftigten der Streikbetriebe und -dienststellen dann Gelegenheit, sich ausführlich über das Ergebnis zu informieren, bevor sie ab Mittwoch zur zweiten Urabstimmung aufgerufen werden.

"Der Streik hat sich gelohnt", lobte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, während der Pressekonferenz. Besonders gefreut habe es ihn, wie geschlossen alle Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes aufgetreten seien.

Als "tollen Erfolg" wertete es der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Ulrich Thöne, dass nun erstmals für alle angestellten Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland einheitliche Tarifregelungen gelten sollen.

Auch für die Bürgerinnen und Bürger sei "ein gutes Ergebnis" erreicht, erklärte der Vorsitzende der dbb Tarifunion, Frank Stöhr.



Herausgeber:

ver.di-Internet-Redaktion

Hermann Schmid

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

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Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst

Die Streiks sind beendet - fast

Für die Angestellten heißt das: mehr Geld für mehr Arbeit. Der Abschluss gilt auch für die Ärzte an Unikliniken. Ein geschickter Schachzug, denn die streikenden Mediziner stehen jetzt unter Druck.



Viele der etwa 800.000 Beschäftigten in 14 Bundesländern müssen künftig länger arbeiten und erhalten eine Lohnerhöhung von 2,9 Prozent. Arbeitgeber und Gewerkschaften einigten sich am Freitag während eines zweitägigen Verhandlungsmarathons in Potsdam auf einen neuen Tarifvertrag. Dieser sieht unter anderem vor, die Arbeitszeit auf knapp unter 40 Wochenstunden anzuheben.

Allerdings soll es in jedem Bundesland andere Zeiten geben - in den westdeutschen Ländern im Schnitt 39,22 Stunden. Außerdem einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaft Verdi auf gestaffeltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld zwischen 35 und 95 Prozent eines Monatsgehaltes sowie auf Einmalzahlungen für 2006 und 2007 zwischen 100 und 350 Euro. Dabei sollen niedrige Gehaltsgruppen bevorzugt werden.



Angebot auch an Marburger Bund

Auch die Laufzeit des am 1. November 2006 beginnenden Vertrages ist gestaffelt: Der Teil für die Bezüge gilt bis Ende 2008, die Arbeitszeitregelung ein Jahr länger. Der Abschluss ist gültig für alle Bundesländer mit Ausnahme Hessens und Berlin, die keine TdL-Mitglieder sind.

Besonders pikant: Der Abschluss gilt ausdrücklich auch für die angestellten Ärzte von Universitäts- und Landeskliniken und setzt damit den streikenden Marburger Bund unter Druck. Die Mediziner erhalten deutliche Gehaltszulagen zwischen zehn Prozent für jüngere und sechs Prozent für ältere Angestellte. Außerdem wurden Regelungen für die Arbeitszeit festgelegt. „Die Bereitschaftsdienste werden je nach Arbeitszeit auf 54 bis 58 Stunden pro Woche begrenzt“, erklärte Verdi-Chef Frank Bsirske.

Der Verhandlungsführer der Länder, Hartmut Möllring (CDU), sagte, er werde diesen Vertrag auch dem Marburger Bund anbieten. „Wir haben keine tariffreien Zonen mehr in den Kliniken“, sagte er. Bsirske drohte mit neuerlichen Streiks des Pflegepersonals, wenn der Marburger Bund die Einigung nicht übernehme.



Alle Knackpunkte beseitigt

Die Tarifauseinandersetzungen laufen seit 2004, als die Bundesländer den Tarifvertrag gekündigt und sich nicht an dem im Februar 2005 abgeschlossenen Abschluss öffentlicher Dienst (TVöD) zwischen Verdi, Bund und Kommunen beteiligt hatten. Der bis September 2008 geltende Vertrag legte fest, dass die Beschäftigten der westdeutschen Kommunen 38,5 Stunden pro Woche arbeiten müssen.

Zudem fügten die Beteiligten eine Klausel ein, die es Kommunen erlaubt hätte, bei einem höheren Abschluss für eines der Bundesländer diese Arbeitszeitregelung zu übernehmen. Dies war neben dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld einer der Knackpunkte in den Potsdamer Verhandlungen. Er wurde mit einer komplizierten, prozentual aufgeschlüsselten Regelung für die einzelnen Länder umgangen. Danach wird in jedem Land der Durchschnitt der meist zwischen 38,5 Wochenstunden für Altverträge und den bis zu 42 Stunden für während der tariflosen Zeit Eingestellte gebildet. Aus diesem Mittel wird mit einer einheitlichen Formel die neue Arbeitszeit ermittelt.

Quelle: sueddeutsche.de


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.„Was ist das für ein Verhandlungsführer ..."

Ein Kommentar spricht uns aus der Seele


Aus dem "Berliner Tagesspiegel" vom 12. März 2006 zum Konflikt im öffentlichen Dienst:


„Was ist das für ein Verhandlungsführer, der gar keine Verhandlungen führt? Was ist das für ein Minister, der ohne Interessenausgleich mit den Beschäftigten und deren Vertretern selbständig verordnen will, was verdient und wie lange gearbeitet wird? Was für ein Demokratieverständnis steckt dahinter? Das Ziel der Öffentlichen Arbeitgeber, Geld zu sparen und zwar auch durch längere Arbeitszeit, ist völlig legitim. ... aber in welchem Umfang das passiert, mit welchen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, aber auch auf die verschiedenen Beschäftigtengruppen und schließlich den Arbeitsmarkt insgesamt – das war bis zum Sonnabend in diesem Land noch immer Gegenstand von Verhandlungen.

Nach dem Willen Möllrings soll das jetzt anders werden. Der Dienstherr befiehlt, der Angestellte spurt. ... In den Berliner (Schein-)Verhandlungen wusste er die Mehrheit der Ministerpräsidenten hinter sich. Wollen die alle eine andere Republik?

Ist das jetzt die Rache der Wulffs, Stoibers und Oettingers für die nicht eindeutig gewonnene Bundestagswahl? Damals haben die Wähler gegen das schwarz-gelbe Modell votiert, gegen den Kapitalismus pur. Zu den Wählern gehören auch die unter den seit Wochen unter dem Arbeitskampf leidenden Bürger. Deren Belange spielen offenbar keine Rolle in dem Kalkül der Möllrings. ...“

Dem ist wenig hinzuzufügen.

(Hans Sterr, 14.03.2006)


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Medieninformation des ver.di-Bezirks München vom 24.02.2006:

ver.di startet Urabstimmung bei den Beamten

Beamte werden in Aktionen der Streikenden einbezogen

In dem Tarifkonflikt zwischen ver.di und den Bundesländern ist kein Ende

in Sicht. ver.di im Ballungsraum München hat deshalb beschlossen, nun

auch die Beamten in die Aktionen einzubeziehen. Die Beamten werden in

einer offenen Urabstimmung gefragt, ob sie bereit sind, sich an

Protestaktionen zu beteiligen.

„Wir haben bei der Ballungsraumzulage und bei der Arbeitszeit die

Erfahrung gemacht, dass Stoiber Verschlechterungen zuerst den Beamten

per Gesetz auf’s Auge drückt“, kritisiert Heinrich Birner,

Geschäftsführer von ver.di-München. „Im zweiten Schritt fordert Stoiber

dann die Gleichbehandlung der Arbeiter und Angestellten oder anders

ausgedrückt, alle sollen gleich schlecht behandelt werden“, so Birner

weiter. Wegen dieser Entwicklung ist für ver.di das Streikrecht für

Beamten kein Tabuthema mehr.

ver.di fordert für die Beamten die Rücknahme der 42-Stunden-Woche sowie

Weihnachts- und Urlaubsgeld in Höhe eines gesicherten 13. Monatsgehalts.

Richard Feichtenschlager, Beamtenvertreter im Gesamtpersonalrat bei der

Landeshauptstadt München fordert angesichts der Föderalismusreform

Verhandlungsrechte für Beamte. „Es muss zu einer ‚Waffengleichheit’

zwischen den Dienstherren und den Beamten kommen“, so Feichtenschlager.

Er kritisiert, dass die Bundesländer künftig noch mehr

Beamtenrechtsregelungen per Landesgesetz „einseitig verordnen“ können.


Weitere Informationen:

Heinrich Birner

Geschäftsführer ver.di-Bezirk München

Tel. 089/59977-9999

Tel. 0170/574 90 02

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hier ist der Stimmzettel erhältlich

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Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst: Urabstimmungen in Bayern

Bei positivem Ausgang könnten dann ab 13. Februar die Streiks in Bayern beginnen


München, den 03. Februar 2006 - Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ruft ihre Mitglieder in der nächsten Woche zu Urabstimmungen in Dienststellen des Freistaats Bayern auf. „Nach wie vor hält die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit Bayern an der Spitze an ihrem politischen Crashkurs fest. Die Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden bei gleichzeitiger Kürzung bzw. Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ist eine deutliche Botschaft der Staatsregierung an ihre Beschäftigten, was sie von deren Arbeit hält“, sagte Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern. „Und vor allem: Die Arbeitszeitverlängerung bedeutet den Abbau von 20.000 Stellen im Freistaat.“


Gerade in Zeiten, wo die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Belebung der Binnenkonjunktur auf der Tagesordnung stehe, mache die Staatsregierung entscheidende Fehler, so Falbisoner. Nach wie vor verweigert sich die TdL, den Tarifabschluss, den ver.di mit dem Bund und den Kommunen im Februar letzten Jahres vereinbart hat, zu übernehmen. Dies hat auch zur Folge, dass die Arbeitnehmer beim Freistaat unverändert auf Einmalzahlungen verzichten müssen.

„Die Stimmung in den Betrieben und Dienststellen ist ganz eindeutig: Den Beschäftigten reicht es jetzt“, sagt auch Norbert Flach von ver.di Bayern. Er rechnet deshalb damit, dass sich nach anderen Bundesländern auch die Beschäftigten in Bayern mit großer Mehrheit für unbefristete Streiks aussprechen werden. „Und dann geht’s richtig los“, kündigt Norbert Flach an.

Die Urabstimmungen beginnen in Bayern am kommenden Montag und werden bis Donnerstag andauern. Das bundesweite Ergebnis der Urabstimmungen wird am Freitag, den 10. Februar, bekannt gegeben. Bei positivem Ausgang könnten dann ab 13. Februar die Streiks in Bayern beginnen.

Für weitere Informationen:

Norbert Flach

ver.di Bayern, Fachbereich Bund und Länder

0170-5749000


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Urabstimmungen: Stoiber nervös?

Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst


München, den 05. Februar 2006 - Nach dem Aufruf von ver.di zu Urabstimmungen im öffentlichen Dienst scheint die Nervosität in der Staatsregierung zu steigen. Anders seien die jüngsten Äußerungen von Bayerns Ministerpräsident Stoiber nicht zu verstehen, sagte Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern. „Die Arbeitszeitverlängerung bedeutet den Abbau von 20.000 Stellen im Freistaat, und sie bedeutet für die Betroffenen eine Mehrarbeit von 20 Tagen jährlich. Jeder schenkt damit dem Staat ein ganzes Monatsgehalt", kritisiert Falbisoner.


Stoiber beklage die Ungleichheit bei den Arbeitszeiten, weil Beamte und manche Angestellte und Arbeiter ja schon 42 Stunden arbeiten müssten. „Aber da dürfen wir schon daran erinnern, mit welchem einsamen Willkürakt das Kabinett Stoiber diese längere Arbeitszeit überhaupt erst eingeführt hat. Und jetzt beklagt er sich darüber, dass er bislang nur einen Teil der Beschäftigten so schlecht behandeln darf“, sagte Falbisoner: „Die Gerechtigkeitslücke ist schließlich von ihm selbst geschaffen worden.“ Die Arbeitszeitverlängerung auf 42 Stunden bei gleichzeitiger Kürzung bzw. Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sei eine deutliche Botschaft der Staatsregierung an ihre Beschäftigten, was sie von deren Arbeit und Leistung halte, „nämlich sehr wenig“.

„Wir fordern die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf, ihren politischen Crashkurs zu verlassen, der Arbeitsplätze kostet“, so Falbisoner. „Bei 5 Millionen Arbeitslosen erwarten wir Maßnahmen zur Verringerung und nicht zur Erhöhung der Arbeitslosigkeit. Mit der Arbeitszeitverlängerung macht die Staatsregierung da einen entscheidenden Fehler“, stellte Fal-bisoner klar. „Und wenn Stoiber glaubt, dass er nach einem Austritt aus der TdL einen für ihn besseren Tarifvertrag abschließen könnte, dann täuscht er sich gewaltig. Wir würden so einen Schritt nicht auch noch belohnen“, stellte Falbisoner klar.

Nach wie vor weigert sich die TdL, den Tarifabschluss, den ver.di mit dem Bund und den Kommunen im Februar letzten Jahres vereinbart hat, zu übernehmen. Dies hat auch zur Folge, dass die Arbeitnehmer beim Freistaat unverändert auf Einmalzahlungen verzichten müssen, die bei Bund und Kommunen bezahlt werden.

Die Urabstimmungen beginnen in Bayern am kommenden Montag und werden bis Donnerstag andauern. Das bundesweite Ergebnis der Urabstimmungen wird am Freitag, den 10. Februar, bekannt gegeben. Bei positivem Ausgang könnten dann ab 13. Februar die Streiks in Bayern beginnen.

(Hans Sterr, 05.02.2006)


Auszug aus dem Koaltionsvertrag von SPD und CDU/CSU

2.7 Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs


Den Umsatzsteuerbetrug werden wir verstärkt bekämpfen. Um das Übel an der

Wurzel zu packen, müssen alle administrativen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Dabei werden wir auch von den im Rahmen der Föderalismuskommission dem Bund

zugewiesenen Möglichkeiten, die Prüfungsdienste zu koordinieren und die

Steuerkriminalität zu bekämpfen, Gebrauch machen. Wir werden darüber hinaus

prüfen, inwieweit den zuständigen Verfolgungsbehörden weitere Instrumente an die

Hand gegeben werden müssen, um Umsatzsteuerbetrug effektiver aufspüren zu

können. Notwendig ist eine Ablösung des geltenden Systems mit

Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Umsätze zwischen Unternehmen durch das

„reverse-charge-Modell“, um national und international organisierten Steuerbetrug zu

unterbinden und den Verlust von Steuersubstrat bei Unternehmensinsolvenzen zu

verringern. Auf europäischer Ebene wollen wir darauf hinwirken, die rechtlichen

Voraussetzungen für diese Systemumstellung zu schaffen..

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2005



17.11.2005 Entscheidung Bay.Verfassungsgerichtshofs zur Arbeitszeit für Beamte

17.11.2005 Mehr Geld für oberste Behördenleiter

30.10.2005 DGB lehnt höhere Umsatzsteuer ab - Steuerhinterziehung bekämpfen

27.10.2005 Besoldungs- und Versorgungsrecht bundeseinheitlich erhalten

20.10.2005 Beckstein oder Huber - Die Suche nach dem Nachfolger

27.09.2005 DGB: Beamtenversorgung muss auch in der Zukunft gesichert sein

27.09.2005 Bundesverfassungsgericht zum Versorgungsänderunggesetz 2001

01.09.2005 Jobtickets für die Beschäftigten des Freistaates Bayern

01.06.2005 Länder entscheiden über die Einmalzahlung des Landesbeamten

13.05.2005 ver.di-München:Über 1.000 Drucker und Landesbeschäftigte streiken

13.05.2005 Öffentlicher Dienst: Warnstreikwoche mit hoher Beteiligung

09.05.2005 Warnstreikwoche gegen Stoiber

25.04.2005 Tarifreform-Ländern scheitert am Festhalten der Arbeitgeber an längerer Arbeitszeit

15.04.2005 Erneuter Rückgang der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

13.04.2005 Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder: Beamte fordern Übernahme des TVöD

13.04.2005 Warnstreiks abgeschlossen

12.04.2005 Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder: Fortsetzung der Warnstreiks

30.03.2005 Falbisoner weist Vorwürfe Faltlhausers zurück

16.03.2005 Jobticket für Beschäftigte des Freistaat Bayern im MVV-Bereich

14.03.2005 Eckpunktepapier:Reform des Beamtenrechts

06.03.2005 Novellierung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes geplant

06.03.2005 Weitere Absenkung der Versorgung geplant

10.02.2005 Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst unter Dach und Fach

10.02.2005 Tdl gegen Übernahme des Tarifergebnisses für die Länder

10.02.2005 Faltlhauser: Tarifabschluss für die Länder und auch Bayern nicht zielführend

10.02.2005 Tarifabschluss bei Bund und Kommunen - Länder wollen keine Reform

03.01.2005 DGB-Chef Schösser: «Stoiber ruiniert die Zukunftschancen»

03.01.2005 Seebeben in Asien: Gewerkschaften rufen zu Spenden auf

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Pressemitteilung


Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

vom 20. September 2005


in zwei Verfahren (Popularklagen)

über die Frage, ob die Arbeitzeitverlängerung für bayerische Beamte (von 40 auf 42 Stunden wöchentlich) gegen die Bayerische Verfassung verstößt.


Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in dieser Sache am 16. November 2005 seine Entscheidung vom 20. September 2005 bekannt gegeben. Er hat entschieden, dass die ab 1. September 2004 geltende Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der bayerischen Beamten von 40 auf 42 Stunden nicht gegen die Bayerische Verfassung verstößt.

In der Entscheidung wird dargelegt, dass die Arbeitszeit für Beamte ab 1.10.1958 wöchentlich 45 Stunden betragen habe, dann im Laufe der Jahre ab 1. April 1990 auf 38 ½ Stunden verringert und ab 1. Januar 1994 wieder auf 40 Stunden wöchentlich angehoben worden sei. Der Gerichtshof stellt fest, dass die Arbeitszeitverordnung – wie von ihm bereits am 24. Juli 1995 (VerfGH 48, 87 ff.) anlässlich der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Verlängerung von 38 ½ auf 40 Stunden entschieden – auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung (Art. 80 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz) beruhe und sich im Rahmen dieser Ermächtigung halte.

Dass die Verlängerung der Arbeitszeit nur für Beamte, nicht aber für die anderen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern gelte, sei kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Die Rechtsverhältnisse der Beamten unterschieden sich grundlegend von denen der anderen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Der Beamtenstatus werde durch das besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis geprägt. Von daher begegne es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Arbeitszeitverlängerung bis zu einer Anpassung der Tarifverträge im öffentlichen Dienst nur für Beamte gelte.

Die Arbeitszeitverlängerung verstoße nicht gegen das Willkürverbot. Der Normgeber könne als sachlichen Grund für seine Regelung anführen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung ein Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts geleistet werde. Die vergütungslose Verlängerung der Arbeitszeit für Beamte sei generell geeignet, Einsparungen zu erzielen.

Die Arbeitszeitverlängerung verstoße nicht gegen hergebrachte Grundsätze des Berufbeamtentums. Eine „Höchstdauer“ der täglichen Arbeitszeit gehöre nicht zum Kernbestand der geschützten Strukturprinzipien, die das Berufsbeamtentum in seinem Wesensgehalt prägten. Eine Arbeitszeitverlängerung auf 42 Stunden verletze nicht die Fürsorgepflicht. Von einer generellen übermäßigen Belastung und einer dadurch bedingten gesundheitlichen Gefährdung des Beamten könne bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden nicht gesprochen werden. Auch das Alimentationsprinzip sei nicht verletzt. Zwar führe die Verlängerung der Wochenarbeitszeit bei gleich bleibender Besoldung mittelbar zu einer Besoldungskürzung. Dies sei jedoch aus dem Wesensgehalt des Alimentationsprinzips gerechtfertigt. Nach diesem Prinzip stelle die Beamtenbesoldung kein Entgelt für bestimmte konkrete Dienstleistungen dar, sondern sei eine Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte ihm mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stelle und seine Dienstpflichten erfülle. Die mit der Arbeitsplatzgarantie verbundene umfassende Besoldungspflicht und die Pflicht zur Versorgung des Beamten in dessen Ruhestand ließen einzelne arbeitszeitbezogene Besoldungsregelungen bei der Gesamtcharakterisierung der Alimentationsleistung in den Hintergrund treten

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PRESSEMITTEILUNG

Landtagsfraktion: Die Grünen

Datum: 17. November 2005

Mehr Geld für oberste Behördenleiter

Von wegen "schlanker Staat": Staatsregierung plant Höhergruppierung für Präsidenten der Landesämter

München (sip). Die Staatsregierung will im Zuge der Verwaltungsreform die Vergütung für die Präsidenten der neu geschaffenen Landesämter erhöhen. Wurden die Behördenleiter bislang in die Besoldungsstufe B 4 eingruppiert, so soll nun mit dem Nachtragshaushalt 2006 eine Höherstufung in B5 oder B6 erfolgen. Pro Besoldungsstufe erhöht sich das Salär der Präsidenten damit um rund 5000 Euro pro Jahr. „Anstatt wie immer propagiert mit der Verwaltungsreform den schlanken Staat zu schaffen, schenkt die Staatsregierung bei den Führungspositionen kräftig nach“, kritisierte der haushaltspolitische Sprecher Thomas Mütze die geplante Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes. Der Spareffekt, den die Verwaltungsreform für den Staatshaushalt bringen sollte, werde damit konterkariert. Dies umso mehr, als die Begründungen für die Höhergruppierung im Einzelnen nicht nachvollziehbar seien: So sollen die neuen Polizeipräsidenten von Mittelfranken und München unter anderem deshalb in die Besoldungsgruppe B 5 aufrücken, weil sie „auch mit den polizeilichen Vorbereitungs- und Einsatzmaßnahmen anlässlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 betraut“ sind.

Thomas Mütze: „Eine dauerhafte Höhergruppierung mit einem einmaligen Ereignis zu verknüpfen ist einfach kurios: In dieser Logik müsste die Vergütung ja nach der WM auch wieder sinken.“ Nach Ansicht von Adi Sprinkart, Sprecher der Grünen für den Öffentlichen Dienst, ist die Besserstellung der Behördenleiter gerade für die kleinen Beamten und Angestellten ein Schlag ins Gesicht: „Während bei den Leitungsfunktionen ordentlich drauf gesattelt wird, muss das Fußvolk bluten: 42-Stunden-Woche, Ausstieg des Freistaats aus der Tarifgemeinschaft – und gerade für viele Mitarbeiter in den Landesämtern ein enormer Druck durch die Verlagerung ihrer Dienststellen.“ Was angeblich als Vereinfachung und Effizienzsteigerung für den bayerischen Verwaltungsapparat gedacht war, entpuppe sich nun als fragwürdiger Verschiebebahnhof, so Thomas Mütze und Adi Sprinkart: „Die Oberfrösche werden entschädigt und die Kleinen dürfen umziehen und mehr arbeiten. Vom Ziel einer leistungsfähigen, kostenbewussten und bürgernahen Verwaltung bleibt die Staatsregierung damit meilenweit entfernt.

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DGB-Chef gegen Unionspl

Sommer lehnt höhere Mehrwertsteuer ab

30.10.2005

Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer lehnt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. Es wäre das "Kontraproduktivste", was man gegenwärtig machen könnte, sagte er im Deutschlandfunk. Es müsse in der aktuellen konjunkturellen Situation darum gehen, die Wirtschaft wieder in Gang zu kriegen. Das gelte insbesondere für die Binnenkonjunktur, um darüber auch mehr Einnahmen zu generieren.

Sommer beklagt hohe SteuerhinterziehungWenn man über eine Verbesserung der Einnahmesituation nachdenke, "dann muss man wahrscheinlich auch an die Steuern denken". Aber insbesondere im Bereich Steuerhinterziehung wäre für den Staat "massenhaft Geld" zu holen. Man brauche auch wenigstens eine teilweise Unternehmenssteuerreform. "Es ist nicht einzusehen, dass den Unternehmen 28 Milliarden Steuern zugeliefert wurden und die dafür nicht eine einzige wichtige Investition vornehmen." Zudem müsse die Börsenumsatzsteuer wieder eingeführt werden.

Unternehmen sollen mehr Steuern zahlenIm einzelnen forderte Sommer eine Abschaffung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen und eine Überprüfung "dieser wahnsinnigen Abschreibungsmöglichkeiten". Die Unternehmen müssten "wieder wirklich Körperschaftssteuer zahlen und nicht die Verrechnungsmöglichkeiten haben". Die potenziellen Koalitionäre sollten jetzt erst einmal anfangen, "das vom Kopf auf die Füße zu stellen".

Union und SPD noch uneinig über MehrwertsteuerDie Union hatte im Wahlkampf eine Anhebung der Mehrwertsteuer 16 auf 18 Prozent gefordert, um mit den Mehreinnahmen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent senken zu können. Die SPD lehnt die Erhöhung der wichtigsten Verbrauchssteuer ab, wenngleich sie von einzelnen Sozialdemokraten befürwortet wird.

Quelle: www.tagesschau.de

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Besoldungs- und Versorgungsrecht bundeseinheitlich erhalten

Berlin, 27. Oktober 2005

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert CDU/CSU und SPD

auf, sich in den Koalitionsverhandlungen für den Erhalt eines bundesweit

einheitlichen Bezahlungssystems im Beamtenbereich auszusprechen. Einem

Besoldungswettbewerb unter den Ländern erteilte ver.di eine strikte Absage.

"Wir brauchen einen leistungsstarken, gut funktionierenden öffentlichen

Dienst mit effizient eingesetzten Ressourcen", betonte der

ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Die drohende Aufsplitterung in 17

unterschiedliche Regelungen müsste zwangsläufig zu ausufernder Bürokratie

und einer Ungleichbehandlung der Beschäftigten in "reicheren" und "ärmeren"

Ländern führen.

Bsirske wies auf den vorliegenden Entwurf eines Strukturreformgesetzes zur

Weiterentwicklung und Modernisierung des Beamtenrechts hin. Dieser enthalte

die sinnvollen bundeseinheitlichen Regelungen, eröffne jedoch einen größeren

Gestaltungsspielraum für Bund und Länder, beispielsweise im Laufbahnrecht

und in Fragen der Leistungsbezahlung. Damit werde eine Parallelität zum

Tarifrecht öffentlicher Dienst hergestellt.

Herausgeber:

V.i.S.d.P.:

Harald Reutter

ver.di-Bundesvorstand

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011 und -1012

Fax: 030/6956-3001

E-Mail: mailto:pressestelle@verdi.de

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Stoiber, Beckstein, Huber – Quo vadis, Bavaria?“


München, den 20. Oktober 2005 - Ein „seltsames Schauspiel“ bietet sich nach Ansicht von ver.di Bayern bei der Suche nach einem neuen Ministerpräsidenten: „Der real existierende und amtierende Ministerpräsident ist auf dem Weg zum Superminister in Berlin – und zwei Kandidaten streiten sich schon jetzt um den Sitz in der Staatskanzlei, der noch gar nicht frei ist. Nun kann es uns als Beschäftigte im öffentlichen Dienst und als ver.di im Grunde gleich sein, ob der Ministerpräsident Stoiber, Huber oder Beckstein heißt – auf die von ihnen vertretene Politik kommt es an“, fixierte Norbert Flach, Fachbereichsleiter Bund und Länder bei ver.di Bayern, in einem Memo an die Mitglieder.


Es passierten interessante Dinge: Die Beschäftigten beim Freistaat mussten in den letzten Jahren umfassende Einschnitte bei ihren Arbeitsbedingungen hinnehmen (Kürzung Weihnachtsgeld, Streichung Urlaubsgeld, Stellenabbau mit Leistungsverdichtung, Verlängerung der Arbeitszeiten, keine Tariferhöhung, Verwaltungs“reform“). Dies geschah alles mit dem erklärten Ziel, 2006 einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schuldenaufnahme verabschieden zu können. Auf einmal scheine dies alles nicht mehr so wesentlich zu sein. „Nachdem Huber nämlich offensichtlich gegenüber dem als gütigen Landesvater geltenden Beckstein ins Hintertreffen geriet, öffnete der ganz urplötzlich das Füllhorn und sagte zusätzliche Gelder für Bildungs- und Familienpolitik zu“, schreibt Flach. So ganz dramatisch scheine der Sparzwang also wohl doch nicht zu sein, wenn man für einen parteiinternen Wahlkampf das Staatssäckel wieder öffnen könne.

„Da wird der Minister Beckstein als jemand klassifiziert, der menschlich und gemütlich ist und dann das Land nicht mehr unter der Knute des harten Spar- und Reformzwangs so leiden muss. Ja wie nun? Gibt es nun Zwänge, denen sich ein Ministerpräsident Beckstein auch unterwerfen müsste, oder gibt es sie nicht?“, fragt sich Norbert Flach.

Deshalb stellt Flach Fragen an die Kandidaten:

Herr Huber, befindet sich in ihrem Füllhorn auch noch Geld für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten?

Herr Huber, werden Sie sich im Rahmen der TdL für einen modernen Tarifabschluss mit ver.di einsetzen?

Herr Huber, werden Sie jetzt in Zukunft die Frösche fragen, wenn Sie einen Teich trocken legen wollen?

Herr Beckstein, wird Ihre Güte dazu führen, dass die Beschäftigten einen zukunftsfähigen Tarifvertrag erhalten?

Herr Beckstein, werden Sie dem Irrweg der ständigen Kürzungen der Einkommen bei gleichzeitiger Verlängerung der Arbeitszeit ein Ende setzen?

Rückfragen bei

Norbert Flach

ver.di Bayern, Fachbereich Bund und Länder

Tel. 089-59977-2301 oder 0170-5749000

(Hans Sterr, 20.10.2005)


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27.09.2005: PM 138


Pressemitteilung des DGB

Beamtenversorgung muss auch in der Zukunft gesichert sein


Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 erklärte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am Dienstag in Berlin:

"Die Kürzungen der Beamtenversorgung sind nach Auffassung des DGB im Vergleich zur Rentenreform zu weitgehend. Wir bedauern, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Ansicht nicht teilen konnte. Weitere Einschnitte in der Versorgung dürfen nun nicht mehr vorgenommen werden.

Die Dienstherren haben in der Vergangenheit für die Alterssicherung ihrer Beamtinnen und Beamten unzureichend Vorsorge betrieben. Es kann deshalb nicht sein, dass die Beamtinnen und Beamten Kürzungen hinnehmen müssen, ohne dass gleichzeitig ihre Versorgung in der Zukunft gesichert ist. Der DGB hat immer wieder gefordert, die Versorgungsrücklage auszubauen. Durch die Kürzungen in der Versorgung haben die Beamtinnen und Beamten ihren Beitrag zur Verbesserung der Haushaltslage geleistet. Nun ist die Politik am Zuge: Sie muss alternative Finanzierungskonzepte entwickeln."

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27. Sep 05

Bundesinnenminister Otto Schily begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Versorgungsänderunggesetz 2001

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 abgewiesen. Dazu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily:

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich nachdrücklich.

Die Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes sind von den Auswirkungen des demographischen Wandels ebenso stark betroffen wie die gesetzliche Rentenversicherung. Hinzu kommt die personelle Ausweitung des öffentlichen Dienstes seit den 1960iger Jahren im Polizei- und Lehrerbereich. Mit dem Versorgungsänderungsgesetz schaffen wir die Voraussetzungen für einen maßvollen und sozial ausgewogenen Beitrag der Versorgungsempfänger zur Bewältigung der hieraus resultierenden Finanzprobleme. Damit leistet der öffentliche Dienst gleichermaßen seinen Beitrag zur Konsolidierung der Alterversorgungssysteme. Pensionäre und Rentner werden gleich behandelt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat bestätigt, dass der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg einer langfristigen nachhaltigen Sicherung der Versorgungssysteme richtig ist. Darin wird sie durch die Daten des Dritten Versorgungsberichts bestärkt.“

Das Versorgungsänderungsgesetz 2001 ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Es überträgt die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung und bezieht aktive Beamte in die Förderung einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (sog. „Riester-Rente“) ein.


Das Ruhegehalt der Beamten errechnet sich aus einer Multiplikation der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mit dem erdienten Ruhegehaltssatz. Dieser betrug vor dem Inkrafttreten des VersÄndG 2001 für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,875 % und war auf einen Höchstsatz von 75 %. begrenzt. Durch das VersÄndG 2001 wurden der Ruhegehaltssatz auf 1,79375 % und der Höchstruhegehaltssatz auf 71,75 % vermindert.


Um auch bei den Ruhestandsbeamten das Versorgungsniveau entsprechend abzusenken, werden ab dem Jahr 2003 bei den folgenden sieben Versorgungsanpassungen für die Berechnung der Versorgungsbezüge die zu Grunde liegenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mittels eines im Gesetz festgelegten Anpassungsfaktors vermindert. Mit der achten Anpassung wird der bisherige Ruhegehaltssatz mit dem Faktor 0,95667 multipliziert und ersetzt dann den bisherigen Ruhegehaltssatz. Eine Kürzung der Versorgungsbezüge erfolgt somit nicht, lediglich deren künftiger Anstieg wird verringert. Nach der achten Anpassung sind alle Versorgungsempfänger so gestellt, als hätte der Höchstruhegehaltssatz von 71,75 % schon immer gegolten.


Durch das VersÄndG 2001 aktiven Beamten zugleich die Möglichkeit eröffnet, private Vorsorge zu betreiben. Sie werden seit 2002 in die gesetzliche Förderung einer privaten zusätzlichen Altersvorsorge einbezogen.

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Quelle: www.bmi.bund.de

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.31.08.2005 Pressemitteilung 235/2005

Jobtickets für die Beschäftigten des Freistaates Bayern

Beschäftigte des Freistaates Bayern erhalten künftig die Möglichkeit eines vergünstigten DB-Jobtickets. Finanzminister Kurt Faltlhauser hat mit Vertretern der Deutschen Bahn einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Für Fahrten ab 1. Dezember 2005 können die Bediensteten des Freistaates Bayern eine persönliche Jahreskarte als Jobticket erhalten.

Für den Großraum München besteht, wie Faltlhauser am Mittwoch (31.8.) mitteilte, bereits seit 1. Juli dieses Jahres die Möglichkeit des MVV-Jobtickets - die IsarCardJob. Dieses Angebot sei sehr gut angekommen. Mittlerweile fahren über 4000 Beschäftigte mit dem MVV-Jobticket. Jetzt wird das Angebot auf die Deutsche Bahn ausgeweitet: Mit dem nun unterzeichneten Vertrag haben bayernweit alle Bediensteten des Freistaates die Möglichkeit, ein DB-Jobticket zu erhalten. Dabei können Vergünstigungen bis zu 22 Prozent gegenüber dem bisherigen Monatsabonnement erzielt werden. Das Angebot der Deutschen Bahn gilt für sämtliche Zug und DB-Bus-Verbindungen.

Die gesamte organisatorische und finanzielle Abwicklung übernimmt dabei das AboCenter der DB. Berechtigt sind die Beschäftigten des Freistaates Bayern. Der Erwerb ist zum 1. Dezember diesen Jahres möglich. Beschäftigte, die bereits ab diesem Zeitpunkt das neue DB-Angebot nutzen wollen, müssen noch im September 2005 das DB-Jobticket schriftlich oder via Internet über die jeweilige Dienststelle beim AboCenter der DB bestellen.

„Mit den zum Teil erheblichen Kosteneinsparungen wird den Beschäftigten des Freistaates ein Anreiz geboten, für die Fahrt zur Arbeit die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Ich gehe davon aus, dass sehr viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Angebot annehmen werden“, stellte Faltlhauser abschließend fest.

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Einmalzahlung von 300 Euro

für Beamte 2005-2007

Länder entscheiden über die Einmalzahlung

Wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in Bund und Kommunen sollen auch die Beamtinnen und Beamten für die Jahre 2005 bis 2007 eine Einmalzahlung von jeweils 300 Euro erhalten. Dies beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch, 25. Mai 2005 zusammen mit dem Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz und dem 3. Versorgungsbericht. Damit wird der Tarifabschluss für Arbeiter und Angestellte auch auf die Beamten übertragen, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mit.

Versorgungsempfängerinnen und –empfänger sollen diese Einmalzahlungen offenbar nicht erhalten. Als Begründung wurde dafür die geplante Nullrunde für Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr von der Bundesregierung genannt.

ver.di wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den Genuss der Einmalzahlung kommen und Besoldungs- und Versorgungsbezüge sich nicht noch mehr auseinanderentwickeln.

Die Einmalzahlungen sollen in diesem Jahr in drei Teilbeträgen von je 100 Euro gezahlt werden. In den Jahren 2006 und 2007 sollen sie in zwei Teilbeträgen von jeweils 150 Euro ausbezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte und Anwärterinnen und Anwärter erhalten anteilige Zahlungen.

Weiterhin werden die Bundesländer in dem Entwurf ermächtigt, für ihre Beamtinnen und Beamten in Landes- und Kommunalverwaltungen entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen.

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Über 1.000 Drucker und Landesbeschäftigte streiken

Über 1.000 Streikende haben sich am Münchner Stachus versammelt. Sie kommen aus Universitätskliniken, Landesbehörden, Justizbehörden, aus Hochschulen, Theatern und Druckereien und Verlagshäusern. Gemeinsam streiken sie an diesem Tag für Lohnerhöhungen und gegen Arbeitszeitverlängerungen. Die Drucker verteidigen die 35-Stunden-Woche, für die sie in den 80er-Jahren gestreikt haben. Die 42-Stunden-Woche zu verhindern, ist das Ziel der Angestellten und Arbeiter vom Freistaat Bayern.

„Was die Stoiber und die Arbeitgeber der Druckindustrie hier betreiben ist glatter Vertragsbruch“, kritisiert Helmut Schmid, DGB-Vorsitzender für München und die Region. Er weist darauf hin, dass mit der Einführung der 35-Stunden-Woche bei den Druckern und der 38,5 Std.-Woche im Öffentlichen Dienst Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen wurden. „Die Arbeitnehmer haben Mitte er 80er-Jahre auf Lohnzuwächse verzichtet, um die Arbeitzeitverkürzung zu finanzieren. Jetzt soll ihre Arbeitszeit ohne Lohnausgleich verlängert werden. Eine Frechheit von Stoiber und den Unternehmern.“, so Helmut Schmid.

Bei der Protestveranstaltung kommt ein halbes Dutzend Streikender zu Wort. Sie werfen den Arbeitgebern vor, die Beschäftigten nicht mehr als Menschen, sondern nur noch als Kostenfaktoren zu behandeln. Spürbar in allen Reden ist die Wut auf die eigenen Arbeitgeber. Keiner lässt einen Zweifel daran, dass die Warnstreiks fortgeführt werden. Zwischenrufer erheben gar die Forderung nach einem Generalstreik

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Öffentlicher Dienst: Warnstreikwoche mit hoher Beteiligung

Aktionswoche abgeschlossen - 500 in Würzburg


München, am Freitag den 13. Mai - ver.di hat die Aktionswoche im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst der Länder mit den heutigen Aktionen in Ansbach, Greding, Regensburg, München, Ingolstadt und Würzburg beendet. Heute beteiligten sich mehr als 900 Menschen an den Aktionen, davon alleine über 500 in Würzburg. Im Laufe der gesamten Woche haben sich in Bayern mehr als 3.200 TeilnehmerInnen an den Warnstreiks, Kundgebungen und Demonstrationen beteiligt und damit um rund 1.200 mehr als ursprünglich von ver.di erwartet.


„Die Beschäftigten des Freistaats haben dadurch eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie sich nicht als ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse behandeln lassen wollen“, sagte Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern.

In Bayern und anderen Bundesländern wurden bei Länderbehörden, angeschlossenen Dienststellen, Ämtern, Kliniken, Autobahn- und Straßenmeistereien und Hochschulen mit ganztägigen Streiks, Warnstreiks, Kundgebungen und anderen Aktionen gegen Arbeitszeitverlängerung, Streichung des Urlaubsgeldes und Kürzung des Weihnachtsgeldes protestiert. „Vor allem der Arbeitsplatzabbau, der durch die von Herrn Stoiber angeordnete Arbeitszeitverlängerung ausgelöst wird, stößt auf vehementen Unmut bei den Beschäftigten“, sagte Falbisoner. „Und dass Herr Stoiber den Unternehmen Steuergeschenke machen will, den eigenen Beschäftigten aber gleichzeitig in die Tasche greift, sorgt für richtige Wut bei den Menschen“.

Falbisoner forderte deshalb Ministerpräsident Stoiber erneut dringend auf, seine Blockadehaltung aufzugeben und die einseitig beschlossenen Regelungen bei Arbeitszeit, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zurück zu nehmen. „Denn es ist unredlich, am Sonntag die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung zu kritisieren und am Montag mit einem Federstrich tausende von Arbeitsplätzen zu streichen“, sagte Falbisoner. „Stoiber opfert die Zukunft des öffentlichen Dienstes und seiner Beschäftigten dem unbedingten Willen zu einem ausgeglichenen Haushalt“, kritisierte Falbisoner.

ver.di hatte Anfang Februar mit Bund und Kommunen einen neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vereinbart, der viele Reformschritte beinhaltet. Die Länder weigern sich aber, diesen TVöD ebenfalls zu übernehmen; ver.di dagegen lehnt die von den Ländern geforderte Arbeitszeitverlängerung wegen des damit verbundenen Arbeitsplatzabbaus kategorisch ab.

(Hans Sterr, 13.05.2005)




Warnstreikwoche gegen Stoiber

Tarifkonflikt öffentlicher Dienst der Länder


München, den 09. Mai 2005 - ver.di verschärft wieder die Gangart im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst der Länder. „Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) stellt sich nach wie vor stur. An der Spitze der Verweigerer steht dabei der bayerische Ministerpräsident Stoiber“, sagte Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern. „Wir werden deshalb mit einer Aktionswoche erneut für Unruhe sorgen.“


In Bayern und anderen Bundesländern werden deshalb Länderbehörden, angeschlossene Dienststellen, Ämter, Kliniken, Autobahn- und Straßenmeistereien und Hochschulen mit ganztägigen Streiks, Warnstreiks, Kundgebungen und anderen Protestaktionen ihrem Unmut Luft machen. In Bayern werden sich etwa 1.500 Landesbedienstete an den Aktionen beteiligen.

Den Auftakt der Aktionswoche machen am morgigen Dienstag Warnstreiks an der Uniklinik in Erlangen und in Nürnberg, wo Bedienstete der Länderbehörden in einem „Trauerzug“ mit Sarg zur CSU-Parteizentrale ziehen werden, um dort symbolisch die Arbeitsplätze zu beerdigen, die durch die Arbeitszeitverlängerung im Länderbereich verloren gehen werden.

„Wir fordern Herrn Stoiber dringend auf, seine Blockadehaltung aufzugeben und die einseitig beschlossenen Regelungen bei Arbeitszeit, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zurück zu nehmen. Denn es ist unredlich, am Sonntag die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung zu kritisieren und am Montag mit einem Federstrich tausende von Arbeitsplätzen zu streichen“, sagte Falbisoner. „Stoiber opfert die Zukunft des öffentlichen Dienstes und seiner Beschäftigten dem unbedingten Willen zu einem ausgeglichenen Haushalt. Pyrrhus lässt grüßen“, so Falbisoner weiter.

ver.di hatte Anfang Februar mit Bund und Kommunen einen neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vereinbart, der viele Reformschritte beinhaltet. Die Länder weigern sich aber, diesen TVöD ebenfalls zu übernehmen; ver.di dagegen lehnt die von den Ländern geforderte Arbeitszeitverlängerung wegen des damit verbundenen Arbeitsplatzabbaus kategorisch ab.

Die Aktionen werden am Donnerstag und Freitag fortgesetzt.

(Hans Sterr, 09.05.2005)




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Tarifreform mit den Ländern scheitert am Festhalten der Arbeitgeber an längerer Arbeitszeit

Gescheitert ist der Versuch, die mit Bund und Kommunen am 9. Februar 2005 vereinbarte Tarifreform auch auf die Länder zu übertragen. Das hat die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst am 25. April 2005 in Berlin einstimmig erklärt (hier der Beschluss im Wortlaut).

In einer Pressekonferenz erläuterte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske diese Entscheidung. "Volle Verantwortung" für das Scheitern trage die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Deren Verhandlungsführung habe nur taktiert und vor allem in der Frage der Arbeitszeit keine Bereitschaft zur Einigung gezeigt - "ein Schwarzer Tag für die Arbeitslosen und für den Arbeitsmarkt".

Längere Arbeitszeit, wie die Arbeitgeber sie wünschten, vernichte Arbeitsplätze. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft aber halte fest an ihrem Ziel, die Arbeitslosigkeit zu verringern.

ver.di sei auch bereit gewesen zu Kompromissen

für wissenschaftliche Beschäftigte,

für Lehrer/innen, die nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden sollten,

über den Weg zu einheitlichen Arbeitszeiten im Tarifgebiet West auch für die nach dem 1. Mai 2004 Eingestellten, zur 38,5-Stunden-Woche im Westen und 40-Stunden-Woche im Osten sowie

zu spezifischen Regelungen bei der Einmalzahlung.

Dennoch habe die Verhandlungsführung der Länder "keine Einigungsfähigkeit erkennen" lassen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hatte den Ländern angeboten, den mit Bund und Kommunen am 9. Februar 2005 vereinbarten Abschluss einer umfassenden Tarifreform im öffentlichen Dienst zu übernehmen. Die TdL hatte die Grundlage einer gemeinsamen Arbeit an der Tarifreform verlassen, als sie die Bestimmungen zu Arbeitszeit, Weihnachts- und Urlaubsgeld kündigte.

Zu diesen Punkten erklärt die ver.di-Bundestarifkommission nun die Verhandlungen für gescheitert.

Massiv müsse sich nun in den Betrieben und Dienststellen der Länder "der Unmut gegen das Verhalten der TdL bemerkbar machen. Der Druck muss spürbar erhöht werden, um die Arbeitgeber im Länderbereich zum Einlenken zu bewegen."

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Erneuter Rückgang der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Von: STATISTISCHES BUNDESAMT


WIESBADEN - Nach vorläufigen Ergebnissen der Personalstandstatistik waren am 30. Juni 2004 rund 4 Mill. Personen bei Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden beschäftigt. Das waren rund 78 000 Personen oder 1,9% weniger als 2003, wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt. Vor allem bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden wurde Personal reduziert; hier sank die Zahl der Beschäftigten um 45 000 (- 3,2%) auf 1,37 Mill. Bei den Ländern arbeiteten Mitte 2004 2,12 Mill. Beschäftigte, 34 000 (- 1,6%) weniger als ein Jahr zuvor. Ursache für diese Entwicklung ist neben einem Rückgang der Beschäftigten auch die Ausgliederung oder Privatisierung von Einrichtungen, insbesondere Krankenhäusern, da deren Beschäftigte dann nicht mehr zum unmittelbaren öffentlichen Dienst zählen. 2004 gehörten bei Ländern und Gemeinden etwa 272 000 Krankenhausbeschäftigte zum unmittelbaren öffentlichen Dienst, 39 000 weniger als im Vorjahr.

Beim Bund stieg die Zahl der Beschäftigten (ohne Grundwehrdienstleistende) leicht um 0,3%. Ursache hierfür ist unter anderem, dass die Zollverwaltung seit dem 1. Januar 2004 die Zuständigkeit der Bekämpfung der Schwarzarbeit von der rechtlich selbstständigen Bundesagentur für Arbeit übernommen hat und in diesem Zusammenhang Mitarbeiter verlagert wurden.

Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten im unmittelbaren öffentlichen Dienst sank um 2,4% auf 2,9 Mill., die Zahl der Teilzeitkräfte ging um 0,7% auf 1,1 Mill. zurück. Erstmals seit Mitte der 90er Jahre ist die Zahl der Teilzeitbeschäftigten wieder rückläufig. Ursache hierfür ist, dass durch die Privatisierungen auch zahlreiche Teilzeitarbeitsplätze ausgelagert wurden.

Bei den Zweckverbänden und beim Bundeseisenbahnvermögen sanken die Beschäftigtenzahlen auf 69 000 (- 1,8%) bzw. 55 000 (- 5,0%).

Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder: Beamte fordern Übernahme des TVöD

München, den 13. April 2005 - Auch die Beamtinnen und Beamten fordern eine Übernahme des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) für die Länder. Den TVöD hatte ver.di im Februar mit dem Bund und den Kommunen vereinbart. „Wir fordern die Länder auf, endlich wieder gleiche Bedingungen für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten einzuführen“, sagte Alfried Ströl, Fachsekretär bei ver.di Bayern.

Die Landesbediensteten arbeiten in Bayern zur Zeit - gestaffelt nach Alter - bis zu 42 Stunden pro Woche. Die Übernahme des Tarifergebnisses würde für sie eine Reduzierung der Arbeitszeit bedeuten. Ebenso fordern sie die Einmalzahlung in Höhe von 300 € pro Jahr und die Reform des Beamtenrechts, angelehnt an das Tarifrecht der im Öffentlichen Dienst Beschäftigten, welches bisher nur für den Bund und für die Kommunen gilt. Zur Zeit wird im Bundesinnenministerium eine Reform des Beamtenrechts erarbeitet. Dabei wird eine weitgehende Angleichung an das Tarifergebnis angestrebt. So soll eine Leistungsbezahlung eingeführt werden, aber auch den Ländern die Möglichkeit eröffnet werden, beim gesamten Bezahlungsniveau nach unten oder nach oben abzuweichen.

"Wenn aber schon die Leistungsorientierung und Flexibilisierung wie im Tarifrecht beabsichtigt ist, dann muss auch die Arbeitszeit entsprechend des Tarifergebnisses übernommen werden“, sagte Ströl, "und das bedeutet für Bayern eine Reduzierung der Arbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten."

(Hans Sterr, 13.04.2005)


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Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder: Warnstreiks vorerst abgeschlossen

Erneut sehr hohe Beteiligung


München, den 12. April 2005 - Mit den Aktionen vom Dienstag hat ver.di Bayern die Warnstreiks zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder vorerst abgeschlossen. Länderbehörden, angeschlossene Dienststellen, Ämter, Kliniken, Autobahn- und Straßenmeistereien und Hochschulen haben sich an den Aktionen heute beteiligt; die Autobahnmeistereien Freising und München-Nord sowie die Fernmeldemeisterei München waren an beiden Tagen ganztägig im Streik. Mehr als 1.400 Landesbedienstete waren heute befristet oder auch ganztägig im Ausstand, davon alleine 500 bei der Uniklinik in Würzburg und 400 bei der Uniklinik in Regensburg. In Weiden beteiligten sich mehr als doppelt so viele Menschen als geplant bei den Aktionen. In Bayern waren damit an beiden Aktionstagen mehr als 3.400 Beschäftigte im Ausstand.

Die Streikbeteiligung fiel erneut wesentlich höher aus als von ver.di zunächst erwartet. „Die Verärgerung und damit auch die Streikbereitschaft der Beschäftigten nimmt deutlich zu“, sagte Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern. Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), allen voran die bayerische Staatsregierung, müsse deshalb jetzt bei den anstehenden Gesprächen ihre Blockadehaltung aufgeben.

Falbisoner forderte die Staatsregierung erneut auf, die einseitig beschlossenen Regelungen bei Arbeitszeit, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zurück zu nehmen und den von ver.di mit Bund und Kommunen geschlossenen Tarifvertrag für den Länderbereich zu übernehmen. „Ich kann nur wiederholen: Was für Bund und Kommunen gut ist, muss doch auch für die Länder akzeptabel sein“, sagte Falbisoner. Er kritisierte vor allem den mit der Arbeitszeitverlängerung verbundenen Arbeitsplatzabbau im öffentlichen Dienst Bayerns. „Arbeitsplätze dürfen nicht auf dem Altar politischer Karrieren geopfert werden“, sagte Falbisoner, „denn ein ausgeglichener Haushalt ersetzt keine vernünftige Arbeitsmarktpolitik.“

Am Donnerstag, den 14. April, werden die Gespräche zwischen der TdL und ver.di in Berlin fortgesetzt.

(Hans Sterr, 12.04.2005)


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Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder: Fortsetzung der Warnstreiks

München, den 11. April 2005 - Nach dem erfolgreichen Auftakt der Warnstreiks am Montag, an denen sich über 25 Dienststellen mit annähernd 2.000 Beschäftigten beteiligt haben, setzt ver.di Bayern die Aktionen am Dienstag fort. Länderbehörden, angeschlossene Dienststellen, Ämter, Kliniken, Autobahn- und Straßenmeistereien und Hochschulen werden mit ganztägigen Streiks, Warnstreiks, Kundgebungen und anderen Protestaktionen gegen die Verweigerungshaltung der Länder protestieren. Mehr als 1.000 Landesbedienstete werden auch am Dienstag bei den Aktionen erwartet.


Die Streikbeteiligung fiel fast doppelt so hoch aus wie von ver.di zunächst erwartet. „Die ausgezeichnete Beteiligung macht deutlich, wie sehr die Beschäftigten über die Blockadehaltung der Länder verärgert sind“, sagte Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern. Falbisoner forderte die Staatsregierung dringend auf, die einseitig beschlossenen Regelungen bei Arbeitszeit, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zurück zu nehmen und den von ver.di mit Bund und Kommunen geschlossenen Tarifvertrag für den Länderbereich zu übernehmen. „Was für Bund und Kommunen gut ist, muss doch auch für die Länder akzeptabel sein“, sagte Falbisoner.

Die Aktionsliste für Dienstag, 12. April:

Ganztägige Streiks

· Autobahnmeisterei Freising

· Autobahnmeisterei München-Nord

· Fernmeldemeisterei München

· Behördenzentrum Weiden und angeschlossene Dienststellen

Warnstreiks und Protestaktionen

· Direktion u. Verband ländliche Entwicklung, Würzburg

· Landesamt f. Wein- und Gartenbau, Veitshöchheim

· Straßenmeisterei Würzburg

· Finanzamt Würzburg

· Uniklinik Würzburg

· Universität Würzburg

· Universität Regensburg

· Fachhochschule Regensburg

· Uniklinik Regensburg

· Länderdienststellen Regensburg

· Klinikum Großhadern, München

· Landesvermessungsamt, München

· Straßenmeisterei Ansbach

· Gerätehof Ansbach

· Länderdienststellen Ansbach

(Hans Sterr, 11.04.2005)


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Falbisoner weist Vorwürfe Faltlhausers zurück

Unverständnis über „Beton“-Vorwürfe


München, den 30. März 2005 - Unverständnis haben die Äußerungen von Bayerns Finanzminister Faltlhauser bei Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, hervorgerufen. „Der Beton wurde eindeutig nicht bei ver.di, sondern in der Staatskanzlei angemischt“, sagte Falbisoner: „Wer zur Erfüllung seiner politischen Doktrin des ausgeglichenen Haushalts Stellenabbau großen Ausmaßes betreibt, ist unbeweglich, denn die Arbeitszeitverlängerungen kosten eindeutig Arbeitsplätze.“ Staatsminister Faltlhauser hatte ver.di in der Süddeutschen Zeitung vom 30. März vorgeworfen, in der Tarifauseinandersetzung eine Haltung wie „härtester Beton“ einzunehmen.


Die bayerische Staatsregierung habe in 2004 einseitig und über alle Köpfe hinweg Arbeitszeitverlängerungen eingeführt und damit den (übrigens von Minister Faltlhauser als Verhandlungsführer der Länder mit eingeleiteten) Reformprozess zu einem abrupten Ende gebracht. „Die Verweigerer sitzen in der Staatsregierung“, stellte Falbisoner klar.

Nach Worten Falbisoners habe man ja mit Bund und Kommunen durch die Einführung des neuen Tarifvertrags öffentlicher Dienst (TVöD) eine sehr tragfähige und zukunftsweisende Lösung gefunden. „Dass diese Lösung von den Ländern, vor allem von Bayern, nicht übernommen wird, ist ja weniger eine rationale, sondern eine politisch-ideologische Entscheidung“, sagte Falbisoner. „Was für Bund und Kommunen gut genug ist, muss doch auch für die Länder akzeptabel sein“, kritisierte Falbisoner: „Aber in Bayern reitet einer das Pferd in die falsche Richtung.“

Falbisoner stellte klar, dass das Gesprächsangebot ja durch die Länder selbst torpediert worden sei, indem sie einseitige Regelungen – entgegen eigener vorangegangener Beteuerungen – durchgesetzt hätten und sich so selbst aus dem Reformprozess katapultiert hätten. „Das Gesprächsklima wurde nicht von ver.di vergiftet, sondern von denen, die jetzt darüber Krokodilstränen vergießen“, kritisierte Falbisoner.

Falbisoner betonte, dass ver.di nach wie vor offen für Lösungen sei, „aber nur, wenn die apodiktischen Vorab-Festlegungen der Staatsregierung vom Tisch kommen. Man darf doch nicht dafür bestraft werden, dass man beim Freistaat Bayern arbeitet". Deshalb seien auch weitere Streiks nicht auszuschließen, so Falbisoner.

(Hans Sterr, 30.03.2005)


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MVV-Jobticket für die Beschäftigten des Freistaats

„Zehn Prozent Preisvorteil für die Monatskarte im MVV, das ist eine finanziell attraktive und zudem ökologisch sinnvolle Vergünstigung für unsere 93.000 Beschäftigten im Bereich München. Ich bin sicher, dass das Angebot der ‚IsarCardJob’ großen Zuspruch finden wird“, erklärte Finanzminister Kurt Faltlhauser am Mittwoch (16.3.) in München bei der Unterzeichnung der Verträge mit dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV).

Wie bereits in einigen anderen bayerischen Verkehrsverbünden bietet der Freistaat Bayern seinen Beschäftigten nun auch im Bereich des MVV ein Jobticket an, die „IsarCardJob“, die einen Rabatt von zehn Prozent auf das bewährte IsarCard-Angebot bietet. Je nach der Anzahl der gewählten Ringe ergibt sich eine Nettoeinsparung von bis zu 146 Euro pro Jahr.

Neben den deutlichen Einsparungen für die Beschäftigten werde mit der IsarCardJob der öffentliche Personennahverkehr noch attraktiver. Wenn möglichst viele dieses Angebot nutzen, werde der Individualverkehr in den Innenstädten entzerrt und die Umwelt entlastet, erklärten die Geschäftsführer der MVV Klaus Wergles und Alexander Freitag. Das Angebot der MVV stehe allen Arbeitgebern offen. „Selbst kleinere Arbeitgeber können sich zusammenschließen und so die Mindestabnahmemengen von 100 bzw. 1000 Karten erreichen, um so ihren Beschäftigten einen Rabatt von fünf bzw. zehn Prozent auf die persönliche IsarCard zu ermöglichen“, erläuterte Wergles.

Nachdem mit einem großen Ansturm auf die IsarCardJob gerechnet wird, ist noch eine Vorlaufzeit bis Ende Juni 2005 notwendig. Die Tickets können von den Beschäftigten mit einem Gültigkeitszeitraum ab 1. Juli 2005 bestellt werden. Entsprechende Formulare werden Dienststellen vor Ort in Kürze zur Verfügung stehen.

Hier geht zur Bestellung

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Eckpunkte zur Reform des

Beamtenrechtes nehmen Gestalt an


Auf der beamtenpolitischen Tagung von ver.di in Berlin Anfang März erläuterte der Abteilungsleiter Dienstrecht beim Bundesinnenministerium, Herr Müller, Einzelheiten des Gesetzentwurfes zur Umsetzung der im Oktober 2004 zwischen ver.di, dbb und dem Bundesinnenminister Schily vereinbarten Eckpunkte zur Neugestaltung des Beamtenrechts.

Der Gesetzentwurf wird in den nächsten Wochen erwartet. Ver.di ist in die Gespräch eingebunden.


Herr Müller führte hierbei insbesondere aus, dass

- eine weitgehende Annäherung an den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst angestrebt werde

- die im öffentlichen Dienst vereinbarte Einmalzahlung von Euro 300,-- für die Jahre 2005 – 2007 vorstellbar sei

- eine Funktionsbezahlung angestrebt werde und dies bedeute, dass die Laufbahngruppen zumindest teilweise geöffnet werden müssten und die Stellenobergrenzen in der jetzigen Form nicht beibehalten werden könnten

- die Leistungsbezahlung so gestaffelt werden müsse, dass die „Normalleister“ in der Stufe 2 einzugruppieren seien, darunter unterdurchschnittliche und darüber besonders herausragende Leistungen.


Ver.di wird insbesondere darauf achten, dass trotz Einführung der Leistungsbezahlung noch lineare Einkommenserhöhungen erfolgen, dass für die Zuordnung der Leistungsstufen nachvollziehbare Kriterien vereinbart werden und die „Normalleister“ nach wie vor 100 % der Vergütung erhalten werden.

Auch müssen die Arbeitgeber verpflichtet werden, alle Leistungsentgelte auszuzahlen. Es ist nicht Ziel der Leistungsbezahlung, die Personalkosten zugunsten des Haushalts der öffentlichen Arbeitgeber zu senken.


Als Interessensvertretung brauchen wir Unterstützung

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Schwanthalerstr. 64, 80336 München, Tel. 089 / 59977 – 2502 / 2552

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Novellierung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes geplant

Seit kurzem existiert ein Entwurf des Bayerischen Finanzministeriums zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes.

Unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Mai 1995, in dem das Bundesverfassungsgericht die Mitbestimmung und das Letztentscheidungsrecht der Einigungsstellen eingeschränkt hatte, sollen nun auch in Bayern einzelne Mitbestimmungstatbestände abgeschwächt und das Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle grundsätzlich in Frage gestellt werden.

Keinerlei Besserungen sind für Schulungen der Personalräte und bei den Freistellungsregelungen vorgesehen. Hier bestehen inzwischen enorme Unterschiede zwischen dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz.

In Zusammenarbeit mit dem DGB hat ver.di eine erste Stellungnahme abgegeben.

V.i.S.d.P. ver.di Landesbezirk Bayern, Bereich Beamtinnen und Beamte, Alfried Ströl,

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.Weitere Absenkung der Versorgung durch das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz geplant

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der weitere Verschlechterungen bei den Beamtenpensionen vorsieht. Wie schon in der gesetzlichen Rentenversicherung soll das Niveau der Versorgung langfristig abgesenkt werden.

Damit soll – zumindest nach Ansicht der Bundesregierung – eine wirkungsgleiche Übertragung der Verschlechterungen in der Rentenversicherung auf die Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung übertragen werden.


Im einzelnen ist vorgesehen:

- Bei allen folgenden Versorgungsanpassungen soll zusätzlich zu der bereits laufenden Abflachung des Versorgungshöchstsatzes der Anstieg um weitere 0,2 Prozentpunkte vermindert werden.

Im Ergebnis führt dies dazu, dass voraussichtlich im Jahr 2010 der Versorgungshöchstsatz auf 71,13 von Hundert abgesenkt wird.

- Hochschulausbildungszeiten sollen nur noch begrenzt als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten berücksichtigt werden können.

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Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst unter Dach und Fach

Bund, Kommunen und ver.di haben sich auf ein neues Tarifrecht im öffentliichen Dienst geeinigt. Nach zwei Jahren intensiver Vorbereitung und schwierigen Verhandlungen in den vergangenen zwei Tagen und Nächten eröffnen sich den rund 2,1 Mio. Beschäftigten von Bund und Kommunen durch das neue mit ver.di vereinbarte neue Tarifrecht attraktive Perspektiven. "Wir haben ein Menü mit zwanzig Gängen angerichtet. Nicht jeder Gang wird jedem schmecken, aber insgesamt ist das Menü doch sehr ausgewogen", kommentierte der Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, Josef Falbisoner, das Ergebnis.

Die Tarifeinigung in der Übersicht:

* Keiner verliert etwas, viele Beschäftigte werden auch materielle Gewinne haben. Die Regelungen, die betriebsbedingte Kündigungen nahezu ausschlossen, bleiben erhalten.

* Die Beschäftigten werden ihrer Leistung entsprechend bezahlt und nicht mehr entsprechend dem althergebrachten Prinzip von Dienstherrn und Untergebenen: Das schafft Transparenz und eröffnet Chancen. Die Arbeitszeitregelungen sind künftig flexibler handhabbar.

Davon profitieren alle:

* Arbeitszeitkonten geben den Beschäftigten die Möglichkeit, souveräner über ihre Arbeitszeit zu bestimmen.

* Kapazitäten und Öffnungszeiten können besser den Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger angepasst werden.

* Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von mehr Bürgernähe und umfassendem Service.

* In den kommenden Jahren (2005, 2006, 2007) erhalten die Beschäftigten im Westen in jedem Jahr eine Einmalzahlung von 300 Euro.

* Für die Kolleginnen und Kollegen im Osten konnten ganz konkrete Schritte zur Angleichung der Vergütung vereinbart werden, was tabellenwirksamen Erhöhungen von jeweils 1,5 Prozent in den kommenden drei Jahren entspricht.

* Weihnachts- und Urlaubsgeld werden zu einer Jahressonderzahlung zusammen geführt, und zwar auf heutigem Niveau. Ab 2007 wird die Jahressonderzahlung wieder dynamisiert, d.h. sie hängt entsprechend der jeweiligen Entgeltgruppe mit einem Prozentsatz von 60 bis 90 Prozent vom monatlichen Entgelt ab und wird damit in künftigen Vergütungserhöhungen wieder einbezogen.

* Ab 2007 wird eine variable leistungsbezogene Bezahlung zunächst in Höhe von einem Prozent eingeführt. Dieses eine Prozent geht in einen Topf, der nach gemeinsam mit den Personalräten getroffenen Regelungen einzelbetrieblich ausgeschüttet wird und zwar immer so, dass der Topf, aus dem der Leistungsanteil gespeist wird, am Ende vollständig zur Ausschüttung kommt.

* Die Beschäftigten des Bundes arbeiten künftig im Osten und im Westen einheitlich 39 Stunden, was einer Absenkung der Arbeitszeit im Osten um eine Stunde und einer Verlängerung um eine halbe Stunde im Westen entspricht.

* Die kommunalen Beschäftigten arbeiten weiterhin 38,5 Stunden in der Woche im Westen und 40 Stunden im Osten. Die Tarifvertragspartner können sich auf regionaler Ebene darauf verständigen, die Wochenarbeitszeit auf bis zu 40 Stunden zu verlängern.

Der neue Tarifvertrag ÖD (TV ÖD) soll im Oktober 2005 in Kraft treten. Er läuft bis zum 31. Dezember 2007.

"Angesichts der Rahmenbedingungen haben wir einen Stand erreicht, der durchaus zufrieden stellen kann", erklärte Norbert Flach, Fachbereichsleiter Bund und Länder bei ver.di Bayern. Und: "Die Tarifgemeinschaft der Länder, TdL, wäre gut beraten, in Ruhe den Abschluss zu prüfen und dann zu übernehmen".

(Hans Sterr, 10.02.2005)


pressemitteilung der

Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Ko

Nr. 1/2005

vom 9. Februar 2005

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) wird das

von den Gewerkschaften mit Bund und Kommunen erzielte

Verhandlungsergebnis in dieser Form nicht übernehmen.

Der Vorsitzende der TdL, der Niedersächsische Finanzminister

Hartmut Möllring, erklärte hierzu: „Die Einigung bindet

die Länder nicht, da die TdL in Potsdam nicht am Verhandlungstisch

war. Die Gewerkschaften haben die Verhandlungen

mit der TdL im Mai des vergangenen Jahres abgebrochen

und seither nicht wieder aufgenommen.“

Der Abschluss könne auch kein Muster für die TdL sein, so

Möllring, weil wichtige Fragen wie die Arbeitszeitverlängerung

nicht ausreichend und die Ermöglichung von eigenständigen

Regelungen in den Ländern beim Weihnachts-

oder Urlaubsgeld überhaupt nicht gelöst worden

seien. Überdies wäre das Reformpaket und der Abschluss

von Potsdam insgesamt von den Ländern nicht finanzierbar.

„Das können die Länder nicht bezahlen“, sagte Minister

Möllring. „Eine Reform mit Mehrkosten in den kommenden

Jahren passt nicht in die Zeit und ist gegenüber den

Steuerzahlern auch nicht verantwortbar. Die Reform passt

nicht für die Personalstruktur der Länder. Insbesondere im

Wissenschaftsbereich ist sie nicht finanzierbar.

Überproportionale Gehaltssteigerungen von teilweise

über 10 v.H. (bis zu 500 Euro!), und das nicht nur in Einzelfällen,

können die Länder nicht bezahlen.

Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Nach Berechnungen der TdL wären Mehrkosten allein im

Hochschulbereich von über 200 Mio. Euro in den nächsten

drei Jahren zu finanzieren.

Auch die Länder wollen die Bezahlung der Jüngeren verbessern,

aber dazu enthält das Reformpaket keine solide Gegenfinanzierung.

“Den Abschluss von Potsdam können

sich die Länder nicht leisten“, so Möllring, „Die Länder

bieten sichere Arbeitsplätze. Die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter in weit überwiegender Zahl wissen das zu

schätzen und sind zu Solidarbeiträgen bereit.“

Der Vorsitzende der TdL bekräftigte erneut, dass auch die

TdL ein deutlich einfacheres, flexibleres und leistungsorientiertes

Tarifrecht anstrebt. Ein reformiertes Tarifrecht für die

Länder müsse aber auch den Bedürfnissen der Länder entsprechen,

eine vergleichbare Behandlung mit den Beamten

bei der Arbeitszeit und bei den Einmalzahlungen ermöglichen

und die Lage der Länderhaushalte berücksichtigen. „Einer

Diskussion hierüber kann sich ver.di jetzt nicht verweigern“,

so der TdL-Vorsitzende. “Nahezu 50 v.H. der Ausgaben in

den Länderhaushalten sind Personalausgaben. Die TdL war

und ist weiterhin jederzeit verhandlungsbereit.“

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10.02.2005 Pressemitteilung des Bayer. Finanzministeriums 036/2005

Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst. Faltlhauser: Tarifabschluss für die Länder und auch Bayern nicht zielführend

Zum gestrigen Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst erklärt Finanzminister Kurt Faltlhauser am Donnerstag (10.02.) in München:

„Die Tarifvereinbarung zwischen Bund, Kommunen und Gewerkschaften ist für die Länder, auch für den Freistaat Bayern, nicht zielführend:

Hierfür gibt es drei wesentliche Gründe:

Erstens: Der Abschluss ist zu teuer: Nach ersten Schätzungen müsste der Freistaat Bayern bei Übernahmen des Ergebnisses im Jahr 2005 eine Steigerung von mehr als zwei Prozent schultern. 2006 und 2007 gibt es weitere Steigerungen. Hier ist von der von Bundesfinanzminister Eichel angekündigten Nullrunde nichts zu sehen.

Zweitens: Die Regelungen zur Arbeitszeit sind in höchstem Maße unbefriedigend:

Der Bund reduziert im Osten die Arbeitszeit um eine Stunde; im Westen wird die Arbeitszeit um eine lächerliche halbe Stunde angehoben. Das sind sechs Minuten pro Tag. Welch eine Jahrhundertreform!

Drittens: Während der Bund und alle Länder beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei den Beamten erhebliche Streichungen vorgenommen haben, werden im Tarifabschluss lediglich Umschichtungen vereinbart. Die vorgesehenen Kürzungen ab 2007 sollen zur Mitfinanzierung der Leistungsbezahlung verwendet werden und führen deshalb nicht zur notwendigen Entlastung der Arbeitgeber.

Mit der vereinbarten Meistbegünstigungsklausel wollen vor allem die Kommunen anscheinend die Verhandlungsergebnisse der Länder nutzen: Sollten die Länder bessere Ergebnisse erzielen, wollen nach dem Tarifabschluss unmittelbar auch Bund und Kommunen hiervon profitieren. Die Länder sollen wohl die Kastanien für die kommunale Ebene aus dem Feuer holen.“


Nach Tarifeinigung stehen Länder und Gewerkschaften vor Dauerkonflikt

Von Norbert Klaschka

Berlin, 10. Februar 2005 (dpa) - Es war die kürzeste Tarifrunde in der Geschichte des öffentlichen Dienstes. Und es war die ungewöhnlichste, die - auch das ein Novum - am Rosenmontag begann und am Aschermittwoch schon beendet war. Wo früher Kampfgebärden die nicht enden wollenden Tarifrunden für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes bestimmten, herrschte diesmal schon vor Beginn fast verdächtigte Harmonie. Einen Schönheitsfehler hat indes der Potsdamer Abschluss. Er gilt nur für die 2,3 Millionen Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) blieb erstmals den Verhandlungen fern. Auf sie wächst nun der Druck.

Während am Rhein die Narren los waren, legten in der Residenz der Preußenkönige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), ver.di-Chef Frank Bsirske, der Präsident der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Thomas Böhle, und der Vorsitzende der Tarifunion des Beamtenbundes (dbb), Frank Stöhr, letzte Hand an eine anspruchsvolle Reform: die Entrümpelung und Neugestaltung des mehr als 40 Jahre alten und nur noch für Experten überschaubaren öffentlichen Tarifrechts.

Es sind mehrere kleine Revolutionen, die im Kongresshotel am beschaulichen Templiner See ausgehandelt wurden. Schon seit 2003 hatten Experten beider Seiten das umfangreiche Tarifrecht - darunter den voluminösen Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - durchforstet und Vorlagen für die Tarifrunde unterbreitet. Am wichtigsten ist jedoch, dass die Bezahlung sich künftig auch an der Leistung orientieren soll. Die automatische Höhergruppierung mit dem Lebensalter entfällt ebenso wie der Familienzuschlag. Das ganze Tarifsystem wird einfacher. Statt 17 000 Eingruppierungsmerkmalen gibt es nur noch etwa 100. Zudem soll der öffentliche Dienst für qualifizierte junge Leute attraktiver werden.

Die Gewerkschaften akzeptierten auch die Haushaltslage und waren schon ohne Gehaltsforderungen in die Verhandlungen gegangen. Herausgekommen sind quasi drei Nullrunden, allerdings gemildert durch Einmalzahlungen und die stufenweise Anpassung der Kommunalbeschäftigten im Osten an das Niveau im Westen, wenigstens auf 97 Prozent.

Die Reform, die alle wollten, die aber möglichst nichts kosten sollte, forderte beiden Seiten viel Verhandlungsgeschick ab und brachte an der einen oder anderen Stelle salomonische Lösungen hervor. Die Gewerkschaften, die Arbeitszeitverlängerungen immer ablehnten, erreichten für die Bundesbeschäftigten im Osten eine Minderung um eine Stunde, aber die im Westen müssen künftig auch 39 Stunden und damit eine halbe Stunde mehr arbeiten. Bei den Kommunen billigten sie sogar zu, dass im Westen mittels Öffnungsklauseln die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden steigen kann. So lange arbeitet der Kollege im Osten ohnehin.

Über die Forderung nach noch längeren Arbeitszeiten hatten sich Gewerkschaften und TdL entzweit. Das Modernisierungsprojekt war im Januar 2003 verabredet worden. Als die Länder mitten in den Verhandlungen die Arbeitszeittarifverträge kündigten, zerriss damit auch der Gesprächsfaden mit den Gewerkschaften. Wie es weitergehen soll für die 900 000 Landesbeschäftigten, ist offen. Die TdL will den Potsdamer Abschluss nicht übernehmen, so jedenfalls die ersten Reaktionen. Bei Neueinstellungen können die Länder zwar längere Arbeitszeiten vereinbaren, für die jetzt schon Beschäftigten gilt aber der alte Tarifvertrag fort. Nun zeichnet sich ein Dauerkonflikt der Gewerkschaften mit den Ländern ab.

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.Montag 3. Januar 2005, 04:10 Uhr

DGB-Chef Schösser: «Stoiber ruiniert die Zukunftschancen»


München (ddp-bay). Bayerns DGB-Chef Fritz Schösser wirft der Staatsregierung kurzsichtige und unvernünftige Politik vor. Wer wie Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) «nur auf einen kurzfristig ausgeglichenen Haushalt» setze und auf dringend notwendige Investitionen in Bildung und staatliche Infrastrukturen verzichte, «ruiniert die Zukunftschancen der jungen Generation», sagte Schösser im ddp-Interview in München.

Er warf dem CSU-Chef zudem unverhohlene Klientelpolitik vor. Damit die Kasse bei den globalen Großunternehmen weiter klingele, würden «der Kündigungsschutz und die Tarifautonomie ausgehöhlt, die Arbeitszeit verlängert und die Löhne gesenkt». Wenn es um die soziale Verantwortung der globalen Unternehmer gehe, bleibe Stoiber hingegen stumm. Der Mittelstand und die Arbeitnehmer würden von den Konzernen ausgequetscht «wie eine Zitrone».

Im Bereich des öffentlichen Dienstes erwartet Schösser «die schwierigste Tarifrunde der letzten 20 Jahre». Die Verwaltungsreform der Staatsregierung sei «noch nicht verdaut» und die Einführung der 42-Stunden-Woche für Beamte erweise sich als «Sand im Räderwerk» der Verwaltung. Daher strebe er eine engere Absprache mit dem Konkurrenzverband Beamtenbund an. «Das sind alles gute Gründe, sich nicht spalten zu lassen, sondern die Zusammenarbeit zu vertiefen», betonte Schösser.

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Gewerkschaften rufen zu Spenden auf

Die Vorsitzenden der DGB-Gewerkschaften und des DGB haben in

einem gemeinsamen Appell dazu aufgerufen, weiter für die Opfer der Flutkatastrophe in Südostasien zu spenden. Der DGB-Vorsitzende

Michael Sommer sagte am Montag in Berlin: "Die Menschen in den betroffenen Ländern brauchen jetzt alle Unterstützung, um wieder Hoffnung schöpfen zu können. Jede Spende trägt dazu bei, die Not der

Überlebenden zu lindern."




Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte bereits am 28. Dezember 50.000 Euro vom gewerkschaftlichen Spendenkonto "Gewerkschaften helfen" überwiesen. Darüber hinaus sollen nun alle Spendengelder, die unter dem Stichwort "Seebeben" eingehen, für Unterstützungsaktionen vor Ort eingesetzt werden. Im Internet wird der DGB regelmäßig über die Verwendung der Mittel berichten, unter www.dgb.de




Spendenkonto:

SEB Düsseldorf, Konto-Nr. 1 756 906 400, BLZ 300 101 11,

Stichwort "Seebeben".

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Eine Veröffentlichung der Gedenk- und Bildungsstätte "Haus der Wannsee-Konferenz"

Die Reichsfinanzverwaltung

im Nationalsozialismus

Haus der Wannsee-Konferenz, Band 1

Martin Friedenberger, Klaus-Dieter Gössel

Eberhardt Schönknecht (Hg.)


Unter dem Einfluss der NS-Ideologie entwickelte sich die Finanzverwaltung zu einer wesentlichen Stütze des Dritten Reichs. Fiskalisches Interesse, bürokratische Effizienz und staatlicher Antisemitismus gingen dabei eine unheilvolle Verbindung ein, die zur Mitverantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen führte, insbesondere bei der lückenlosen Erfassung, Ausplünderung und Verwertung des Eigentums der deutschen Juden. Die von dem konservativen Haushaltsexperten Schwerin von Krosigk und dem nationalsozialistischen Agitator Reinhardt geleitete Fachverwaltung identifizierte sich zunehmend mit dem nationalsozialistischen Regime, so dass gegen dessen Ende drei von vier Beamten Mitglieder der NSDAP waren

Auf breiter Quellengrundlage werden die verschiedenen Aspekte dieser Entwicklung geschildert und analysiert: Die Rolle der Finanzverwaltung bei der Judenverfolgung, das Beamtentum im NS-Staat, das Ausbildungssystem und die Reichsfinanzschulen sowie die Rechtsprechung in steuerlichen Angelegenheiten von Juden. Ausgewählte Biographien leitender Finanzbeamter verdeutlichen zudem exemplarisch die individuelle Verantwortung und Schuld der Beteiligten.

Darüber hinaus macht der Band in großem Umfang einschlägige Quellen zugänglich, die zum Selbststudium und in Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen genutzt werden können.

Die Autoren:

MARTIN FRIEDENBERGER, Historiker und Finanzbeamter, freier Mitarbeiter der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, Berlin.

KLAUS-DIETER GöSSEL, Finanzbeamter und stellv. Vorsitzender der Fachkommission Steuerverwaltung Gewerkschaft ver.di, Bezirk Berlin.

JOHANN HEINRICH KUMPF, Dr. jur. , Ministerialrat im Bundesfinanzministerium, Berlin.

KURT SCHILDE, Dr. phil., Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Forschungsprojekten an der Universität Siegen.

EBERHARD SCHÖNKNECHT, Finanzbeamter im Ruhestand.

ANDREAS SCHÖPF, Betriebsprüfer, Finanzamt Fürstenfeldbruck.

HANS-PETER WOITKOWSKI, Historiker und freier Mitarbeiter der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, Berlin.



Die Reihe

Das Haus der Wannsee-Konferenz bemüht sich seit mehr als zehn Jahren, in seinen Bildungsveranstaltungen die Kenntnisse über die nationalsozialistischen Verbrechen zu vertiefen und die Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Voraussetzungen dieser Verbrechen zu fördern. Jugendliche und Erwachsene setzen sich anhand von Quellen, die von Tätern und Opfern stammen, insbesondere mit der Verfolgung und Ermordung der Juden auseinander. In berufsspezifischen Seminaren gehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der Frage nach, wie Angehörige der Verwaltung, Polizei, Justiz und Wehrmacht arbeitsteilig an der »Endlösung« mitgewirkt haben. Die von Wolf Kaiser und Norbert Kampe herausgegebene Reihe stützt sich auf die umfangreiche Materialsammlung, die bei der Vorbereitung der Seminare zusammengetragen worden ist.

M. Friedenberger,

K.-D. Gössel, E. Schönknecht (Hg.) »Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus«

Veröffentlichungen der Gedenk~ und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, Band 1

288 S., 21 Abb., zahlr. Faksimiles, 24 x 17 cm, Hardcover

19.9O EUR

ISBN 3-86108-377-9

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